Was man über die rituelle Reinheit (Taharah) wissen muss

Was man über die rituelle Reinheit (Taharah) wissen muss

 

Was man über die rituelle Reinheit (Taharah) wissen muss

ما يجب معرفتة عن الطهارة

(Die rituelle Gebetswaschung (Wudu') - Die rituelle  Benetzung - Die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) - Die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) - Die rituelle Benetzung von Verbänden)

von

Dr.Abdul Rahman Al-Sheha

 

Erste Ausgabe

 

 

Übersetzt von:

Ahmed Ateia

 

Überarbeitung von:

Dr.Ghembaza Moulay Mohamed

 (Abu Ammar)

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

Einleitung                                                                              

Teil 1:  Die Eigenschaften der rituellen Reinheit (Taharah)           

Teil 2:  Die körperliche rituelle Reinheit (Taharah)            

Teil 3:  Was ist Istenjaa und Istejmar?                                 

Teil 4:  Was ist die rituelle Gebetswaschung (al-Wudu')?   

Teil 5:  Pflicht-Teile der rituellen Gebetswaschung (al-Wudu’)

-Zusammenstellung der ausreichenden rituellen Gebetswaschung  (al-Wudu’)                          

            - Sunnah-Teile der rituellen Gebetswaschung (Wudu’)

Teil 6:  Annullierung der rituellen Gebetswaschung (Wudu') Teil 7:         Unerwünschte Handlungen der Gebetswaschung         Teil 8: Islamische Rechtssprüche (Fatawy) über die rituelle           Gebetswaschung (Wudu')

Teil 9:  Die rituelle Benetzung von Schuhen und Socken (Al-Mash)

- Definition der rituellen Benetzung von Schuhen und

Socken (Al-Mash) und die Art wie man sie durchführt

Teil 10:            Die rituelle Benetzung von Verbänden (Al-Mash)

Teil 11:            Islamische Rechtssprüche (Fatawy) über die rituelle

 Benetzung von Verbänden.                                    

Teil 12:            Die rituelle Ganzwaschung (al-Ghusl)                  

Teil 13:            Verbote für den rituell Unreinen, bis er die  Ganzwaschung (Ghusl) vollzieht  

Teil 14:            Die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum)       

Teil 15:            Annullierung des Tayammum                                

Teil 16:            Islamische Rechtssprüche (Fatawy) in Bezug auf die         rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum)      Teil 17:         Wie wird die rituelle Reinheit bei Kranken

 durchgeführt?                                                          

    Die Muslime sprechen bei der Erwähnung von Allah (I), dem Propheten Muhammad (r), allen anderen Propheten(u), den Engeln (u) und den rechtschaffenen Gefährten (y) des Propheten Muhammad besondere Segenswünsche. Diese stehen in diesem Buch auf arabisch hinter dem Namen und bedeuten folgendes: 

I    ALLAH : Subhaanahu wa ta´ala.  Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste.

r       der Prophet Muhammad: salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Preisen und Frieden auf ihm. 

bei  der Erwähnung aller Engel und Propheten: ´alaihi       salaam. Friede sei mit ihm. 

t      Gefährte des Propheten Muhammad: radia-llahu              ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm.

y    Gefährten des Propheten Muhammad : radia-llahu           ´anhum Allahs Wohlgefallen auf ihnen

  رب (Rabb) Manche bevorzugen es, den Ausdruck „Rabb“ als „Herr“ zu übersetzen. Angesichts der Tatsache, dass es sich beim Letzteren um einen biblischen Ausdruck handelt, der sich angeblich auf den Diener Allahs, den Propheten Jesus, bezieht, wäre es besser, das arabische Wort beizubehalten, denn das Wort „Herr“, welches sich auf Meister, Führer, Besitzer oder Herrscher begrenzt, kann niemals die umfassende Bedeutung des Ausdrucks „Rabb“ übermitteln. Im Arabischen bedeutet der Ausdruck „Rabb“: der Schöpfer, der Gestalter, der Ernährer, der Einzige, von Dem die Möglichkeit der Existenz aller Geschöpfe abhängt, und der Einzige, der Leben gibt und den Tod veranlasst.

   دين(Diin) Das Wort, das allgemein als Religion übersetzt wird ist Diin, was im Arabischen gewöhnlich auf eine Lebensart hinweist, die sowohl privat als auch öffentlich ist. Es umfasstalle Handlungen des Gottesdienstes, politische Verfahrensweisen und ein detailliertes Gesetz für das Verhalten bzw. Handhabung, sei es in Bezug auf die Hygiene oder andere allgemeine Angelegenheiten.


 

 

 

 

  Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt Allah und Sein Segen und Friede seien auf unserem Propheten Muhammad, dessen Familie und Gefährten.

Vorwort:

   Die rituelle Reinheit ist ein sehr schönes, angenehmes und liebliches Wort, das man gern hört. Und es ist etwas, das sich jeder vernünftige Mensch als seinen ständigen Begleiter wünscht. Aus islamischer Sicht ist es ein allgemeiner und umfassender Begriff und nicht begrenzt. Man meint damit die körperliche rituelle Reinheit (Taharah) und die Reinigung von Notdurft und rituell unreinen Substanzen (an-Nadschasa). Aber auch die seelische rituelle Reinheit (Taharah) ist damit inbegriffen: die Reinigung der Seele von Unkorrektheiten, das Vermeiden bzw. Unterlassen von Sünden  und schlechten Taten, das Vollbringen von guten Taten und Sprechen von Gutem usw. Der folgende Hadith, der von Abu Huraira (t) überliefert wurde, beweist, dass es sich bei diesem Begriff um eine allgemeine und umfassende Bezeichnung handelt. Der Gesandte des Islam (r) sagte:

 

“Stellt euch vor, jemand von euch hätte vor seiner Haustür einen Fluss, in dem er fünfmal am Tag baden würde; würde dann etwas von seinem Schmutz an ihm zurückbleiben?“ Die Leute antworteten: „Nichts von seinem Schmutz würde an ihm zurückbleiben.“ Der Prophet sagte: „Genauso ist es mit den fünf Gebeten, durch die Allah die Sünden tilgt.”                                                                                       (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.505)

   Ein Gebet wird ohne rituelle Reinheit nicht angenommen. Und die rituelle Gebetswaschung (Wudu') ist die Reinigung mit Wasser zur Aufhebung der kleineren Unreinheiten (z.B. das Beseitigen der großen und kleinen Ausscheidungen). Der Prophet (r) sagte:

“Allah nimmt ein Gebet ohne Reinigung nicht an und keine Almosen (Sadaqah) von Betrug.”                                                                                        (Sahih Muslim,Hadith Nr. 224)

   Wer sich so reinigt, wie Allah es ihm befohlen hat und wie es der Gesandte Allahs beschrieben hat, dem dient das Gebet als Reinigung von Sünden, Fehlern und Schändlichem. Der Islam ist die Religion der äußeren und inneren Reinheit. Und es wird sehr stark darauf hingewiesen, bei der körperlichen rituellen Reinigung nicht nachlässig zu sein, denn sie ist eine Bedingung für manche islamischen gottesdienstlichen Handlungen (Ibadat), damit sie angenommen werden, wie zum Beispiel: das Gebet (al-Salah), die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba (at-Tawaf), die Berührung des Qur´an usw..

   Von Ibn Abbas (y) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (r) an zwei Gräbern vorbeiging und sagte:

 

“Die Bewohner dieser Gräber werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um schwerwiegende Sünden. Einer von den beiden ging herum und verbreitete üble Nachrede (Namimah) über die anderen, und der andere pflegte sich während des Urinierens nicht vor der Öffentlichkeit zu schützen. Der Prophet ließ sich dann einen Palmzweig holen, brach diesen in zwei Stücke und legte (pflanzte) auf jedes Grab ein Stück davon. Anschließend sagte er: “Diese mögen ihnen die Pein erleichtern, solange sie noch nicht ausgetrocknet sind.”                                                    (Sunan Al-Bukhari, Hadith Nr.5705)

   Die Vorschriften der Religion motivieren zur Sauberkeit und befehlen sie.  Jaber (y) sagte: Der Gesandte (r) kam zu uns und sah einen Mann, dessen Haare sehr durcheinander waren und sagte:

“Konnte er nichts finden, um damit sein Haar in Ordnung zu bringen?“ Dann sah er einen anderen Mann, mit sehr schmutzigen Kleidern und sagte: „Konnte er nichts finden, um seine Kleider zu waschen?”                                                                                              (Musnad Al-Imam Ahmad,Hadith Nr.14893)

   Die umfassende Bedeutung der rituellen Reinheit aus islamischer Sicht beweist die Tatsache, dass diese im edlen Qur´an mit einem Wort erwähnt wird, welches mehrere Bedeutungen hat. Von diesen Bedeutungen der rituellen Reinheit :

  1. 1.      Die rituelle Reinheit von den Sünden. Allah (I) sagt:

(Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst...)   (Qur´an 9:103)

   Von Ibn Abbas (y) wird berichtet:

“Der Prophet (r) forderte  die Abgabe des Fastenbrechens (Zakat-ul-Fitr) als Reinigung und Ausgleich für die Verfehlung während des Fastens und eine Gunst für die Bedürftigen und armen Menschen. Wer sie vor dem Fest-Gebet entrichtet, dem ist sie eine angenommene Zakaat und wer sie nach dem Fest-Gebet entrichtet, dem ist sie eine Spende.”   (Sunan Abu Dawud, Hadith Nr.1609)

  1. 2.      Die Reinigung von den Götzen. Allah (I) sagt:

(Und Wir verpflichten Ibrahim und Ismail: „Reinigt Mein Haus für diejenigen, die den Umlauf vollziehen und die sich (dort) zur Andacht zurückziehen und die sich (vor Allah) verbeugen und niederwerfen.)   (Qur´an 2:125)

  1. 3.      Die rituelle Reinheit ist eine großartige und herrliche Sache. Allah (I) sagt:

(Diejenigen von den Leuten der Schrift und den Götzendienern, die ungläubig sind, werden sich nicht (eher von ihrem Unglauben) lösen, bis (dass) der klare Beweis zu ihnen kommt. Ein Gesandter von Allah, der gereinigte Blätter verliest, in denen rechte Schriften sind.)   (Qur´an 98:1-3)

  1. 4.      Die rituelle Reinheit in erlaubter Form. Allah (I) sagt:

(Auf ihnen werden grüne Gewänder aus Seidenbrokat sein und schwerer Brokat, und geschmückt werden sie sein mit Armreifen aus Silber. Und zu trinken wird ihr Herr ihnen ein reines (auch: reinigendes) Getränk geben.)                                                                                              (Qur´an 76:21)

  1. 5.       Die rituelle Reinheit des Herzen von den Sünden. Allah (I) sagt:

(Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen.)   (Qur´an 33:53)

  1. 6.      Die rituelle Reinheit von dem Schändlichen. Allah (I) sagt:

(Und als die Engel sagten: „O Maryam, Allah hat dich auserwählt und dich rein gemacht und dich auserwählt vor den Frauen der (anderen) Weltenbewohner!.)   (Qur´an 3:42)

  1. 7.      Die rituelle Reinheit um den Rang bei Allah zu erhöhen. Allah (I) sagt:

(Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen.)   (Qur´an 33:33)

 

  1. 8.      Die rituelle Reinheit von Schmutz und Makel. Allah (I) sagt:

(Diejenigen aber, die glauben und rechtschaffene Werke tun, werden Wir in Gärten eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig und auf immer darin zu bleiben. Darin haben sie vollkommen gereinigte Gattinnen; und Wir lassen sie in vollkommenen Schatten eingehen.)   (Qur´an 4:57)

  1. 9.      Die rituelle Reinheit von der Notdurft.  Allah (I) sagt:

(O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht und die Hände. Allah will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine Gunst an euch vollenden, auf dass ihr dankbar sein möget.)   (Qur´an 5:6)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Eigenschaften der rituellen Reinheit (Taharah)

 

  1. 1.      Ihrem Vorteil gleicht die Hälfte des Glaubens (Iman). Der Gesandte des Islam (r) sagte:

“Die Reinheit ist die Hälfte des Glaubens. Al-Hamdu lillah (alles Lob gebührt Allah) füllt die Waagschale, und subhana Allah (gepriesen sei Allah) und al-Hamdu lillah füllen, was zwischen Himmel und Erde ist. Das Gebet ist ein Licht, Almosen ein Beweis, Standhaftigkeit ein Glanz (Geduld eine Erleuchtung), und der Qur´an ein Beweis für oder gegen dich. Jedermann geht in den Tag und verkauft seine Seele (sich selbst) und bringt (entweder) ihre (seine) Befreiung oder ihr (sein) Verderben (herbei).”                                                    (Sahih Muslim, Hadith Nr.223)

  1. 2.      Sie ist ein Grund der Liebe zu Allah und das Erlangen Seiner Zufriedenheit. Allah (I) sagt:

(Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.)   (Qur´an 2:222)

   Von Abu Huraira (y) wird überliefert, dass der Prophet (r) sagte:

Dieser Vers wurde für die Bewohner von Qibaa herabgesandt: (In ihr sind Männer, die es lieben, sich zu reinigen. Und Allah liebt die sich Reinigenden.)   (Qur´an 9:108)

     Sie lieben es, sich mit Wasser zu reinigen.”                                                                        (Sunan Ibn Majah, Hadith Nr.277)

  1. 3.      Die Einhaltung der rituellen Reinheit ist eine Eigenschaft der Gläubigen (Mu`minien), weil sie ein ritueller Gottesdienst (Ibadah) ist, den nur Allah (I) beobachten kann. Der Gesandte des Islam (r) sagte:

“Seid gerade und standhaft, und ihr werdet es nicht können, ihr sollt wissen, dass eure beste Tat das Gebet ist, und nur der  Gläubige (Mu`min) hält seine rituelle Reinheit (Wudu') ein.”   (Sunan Ibn Maja,Hadith Nr. 277)

  1. 4.      Die Einhaltung der rituellen Reinheit ist ein Grund, damit das Flehen und die Bittgebete zu Allah (I) erhört und angenommen werden können. Der Gesandte des Islam (r) sagte:

“Es gibt keinen Muslim der mit voller Reinheit ins Bett geht, dann  in der Nacht aufsteht, Allahs gedenkt und Ihn um etwas besseres im Diesseits und Jenseits bittet, ohne dass Allah sein Flehen erfüllt.”                                                                                         (Musnad Al-Imam Ahmad,Hadith Nr.17062)

  1. 5.      Die Einhaltung der rituellen Reinheit ist ein Grund für die Erhöhung des Ranges bei Allah. Von Abu Huraira (y) wird überliefert, dass der Prophet (r) beim Fajr-Gebet (Morgengebet) zu Bilal sagte:

"O Bilal, erzähl mir von einer Tat, die du im Islam begingst, und auf deren Lohn du am meisten hoffst! In dieser Nacht hörte ich deine Schritte vor mir im Paradies." Da sagte Bilal: “Ich habe keine Tat im Islam begangen, auf deren Lohn ich am meisten hoffe, außer dass ich keine vollständige große rituelle Waschung bei Tag oder bei Nacht unternehme, ohne dass ich mit dieser Reinheit bete, solange es Allah will.”   (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.1098)

  1. 6.      Die rituelle Reinheit ist eine Vergebung von Sünden. Der Gesandte des Islam (r) sagte:

“Wer immer für das fällige Gebet sorgfältig Wudu durchführt und die Verbeugungen demütig auf die beste Weise macht, dem werden die vorher begangenen Verfehlungen verziehen, solange sie keine große Sünden sind. Dies gilt das ganze Leben.”                                                                                                                  (Sahih Muslim,Hadith Nr.228)

  1. 7.      Allah tilgt mit ihr die Sünden und erhöht mit ihr den Rang bei IHM. Der Gesandte des Islam (r) sagte:

“Wollt ihr nicht, dass ich euch etwas sage, womit Allah die Sünden tilgt und den Rang (bei Ihm) erhöht?" Sie sagten: "Doch bitte, o Gesandter Allahs!" Er sagte: "Das Verrichten des (vorschriftsmäßig) ausgeführten Wudu` trotz Unannehmlichkeiten, das häufige Beten in den Moscheen und das Abwarten nach einem Gebet auf das folgende Gebet, denn dies ist gewiss das (bestrebte) Wachen.”   (Sahih Muslim,Hadith Nr.251)

    Und der Gesandte des Islam (r) sagte:

“Wenn ein Mensch mit der Gebetswaschung beginnt und seinen Mund ausspült und seine Nase reinigt, werden die Sünden seines Mundes und seiner Nase weggespült. Wenn er dann sein Gesicht wäscht, wie Allah es befohlen hat, werden die Sünden seines Gesichts durch seine Augen fortgespült. Dann wäscht er seine Hände bis zum Ellenbogen hinauf, und die Sünden seiner Hände werden mit Wasser durch seine Finger hindurch fortgespült. Dann fährt er mit den nassen Händen über seinen Kopf, und die Sünden seines Kopfes werden über seine Ohren mit Wasser fortgespült. Dann wäscht er seine Füße bis zu den Knöcheln, und die Sünden seiner Füße werden mit Wasser durch seine Zehen fortgespült. Und seine Schritte zur Moschee und das anschließende Gebet werden zusätzlich anerkannt.”   (Al-Mustadrak ala Al- Sahihain,Hadith Nr.446)

  1. 8.      Sie ist eine natürliche Veranlagung (Fitra). Der Gesandte des Islam (r) sagte:

“Zehn Sachen gehören zur natürlichen Veranlagung des Menschen (Al-Fitra): „ Das Stutzen des Schnurrbartes, die Pflege des Vollbartes, der Siwak, das Wasser in die Nase  hineinziehen, das Schneiden der (Finger- und Fuß) Nägel, das Waschen der Fingerzwischenräume, das Zupfen der  Achselhaare, das Entfernen der Schamhaare, dann sagte Mesaab: ich habe die Zehnte vergessen, wenn es nicht die Mundspülung war.”   (Sahih Muslim,Hadith Nr.261)

  1. 9.      Von den Besonderheiten und Vorteilen des Wudu'-Gebets, die in dem Hadith von Abu Huraira (y) erwähnt werden: Der Gesandte Allahs (r) besuchte den Friedhof (in Madina) und sagte:

“As-Salamu alaikum (Friede sei über euch), o Bewohner dieser Stätte der Gläubigen! Wir werden euch, so Allah will (Inschaallah), nachfolgen. Ich wünschte, wir hätten unsere Brüder sehen können!“ Man fragte ihn: "O Gesandter Allahs! Sind wir nicht deine Brüder?" Er sagte: "Ihr seid meine Gefährten, denn unsere Brüder sind diejenigen, die noch nicht geboren sind." Sie fragten: "O Gesandter Allahs! Wie wirst du jene aus deiner Gemeinde erkennen, wenn sie noch nicht gekommen sind?" Er sagte: "Seht ihr: Wenn jemand weiß gestiefelte Pferde mit hellglänzenden Flecken an der Stirn hätte, würde er sie nicht unter schwarzen erkennen?" Sie antworteten: "Doch, o Gesandter Allahs!" Er sagte: "So werden sie (am Tag der Auferstehung) mit leuchtenden Gesichtern und weißen Gliedmaßen zur (einzigen) Quelle kommen, wobei ich sie führe und ihnen zu trinken gebe. Einige jedoch werden von meinem Wasserbecken (Haud) entfernt, genauso wie das streunende Kamel weggejagt wird. Ich werde sie rufen und sagen: "Kommt her!" Mir wird aber gesagt: "Sie haben sich nach dir (in der Religion) verändert." Da werde ich sagen: "Nieder mit dem, nieder mit dem, der sich nach mir abgewandt hat.”                                                                         (Sahih Muslim,Hadith Nr.249)

10.  Die Einhaltung der rituellen Reinheit (Taharah) und Sauberkeit ist ein wichtiger Weg um sich vor Krankheiten zu schützen. Es ist auch bekannt, dass das Vorbeugen besser als die Behandlung ist. In den alten Zeiten wurde gesagt: „Ein Dirham Schutz ist viel besser als eine Tonne Behandlung.“

   InschaAllah wird unser Thema in diesem Büchlein "Die körperliche rituelle Reinheit (Taharah)" sein. Ich bitte Allah, den Absoluten Könner, den Höchsten, Dessen Stellung unvorstellbar ist, dass Er dieses Werk für alle nützlich macht.

 

Geschrieben von:

Abdul Rahman Al-Sheha    Postfach 59565 - Riad 11535

E-Mail:            [email protected]   www.islamland.org

Die körperliche rituelle Reinheit (Taharah)

 

   Die rituelle Gebetswaschung (Wudu') ist eine vorgeschriebene Bedingung für ein gültiges Gebet, ganz gleich ob es ein Pflicht- (Fard)gebet oder freiwilliges (Sunnah) Gebet ist.

 

“Es wird kein Gebet ohne gültige Gebetswaschung und kein Almosen von Betrug angenommen.”                                                                               (Sahih Muslim, Hadith Nr. 224)

   Derjenige, der die rituelle Gebetswaschung (Wudu') vornehmen will, soll sich nach dem Verrichten der Notdurft, wie Ausscheidung von Urin oder Exkrementen, alle unreinen Substanzen (an-Nadschasa) von den beiden Bereichen entfernen; und dies kann er entweder mit Istenjaa oder mit Istejmar oder mit beiden tun. Wenn er nur eines von beiden benutzen will, dann ist Istenjaa mit Wasser besser, denn das Wasser ist noch wirksamer bei der Reinigung und Säuberung des Körpers und entfernt die unreinen Substanzen (an-Nadschasa).

 

Von Al-Miqdad wird berichtet:

 “Er wäscht sein Glied und vollzieht Wudu'.”                                                                               (Sahih Muslim, Hadith Nr. 303)

   Man muss sich von unreinen Substanzen (an-Nadschasa) aller Art reinigen. Und es wurde mit voller Schärfe und Härte vor denen gewarnt, die sich nicht von ihrem Urin reinigen und bei der körperlichen rituellen Reinheit nachlässig sind.

 

   Von Ibn Abbas (y) wird überliefert, dass der Gesandte (r) an zwei Gräbern vorbeiging und sagte:

 

“Die Bewohner dieser Gräber werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um schwerwiegende Sünden. Einer von den beiden ging herum und verbreitete üble Nachrede (Namimah) über die anderen, und der andere pflegte sich während des Urinierens nicht vor der Öffentlichkeit zu schützen. Der Prophet ließ sich dann einen Palmzweig holen, brach diesen in zwei Stücke und legte (pflanzte) auf jedes Grab ein Stück davon. Anschließend sagte er: “Diese mögen ihnen die Pein erleichtern, solange sie noch nicht ausgetrocknet sind.”                                                  (Sunan Al-Bukhari, Hadith Nr.5705)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was ist Istenjaa und Istejmar

 

v Istenjaa ist die Säuberung und Entfernung von allem, was über die zwei Ausscheidungswege ausgeschieden wird, wie z.B. Urin usw., mit Wasser.

v Istejmar ist die Säuberung und Entfernung von allem, was über die zwei Ausscheidungswege ausgeschieden wird, wie Urin und Exkremente, mit Steinen oder etwas Ähnlichem, wie Textilstoff, Papier usw. Die beiden Ausscheidungsstellen sollen mit drei sauberen und reinen Steinen von den unreinen Substanzen (an-Nadschasa) gereinigt werden. 

   Der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wenn jemand von euch zum Abort geht, dann soll er drei Steine mitnehmen um sich damit zu reinigen, dies genügt.”   (Sunan Al-Nisaai,Hadith Nr. 44)

   Man kann mehr als drei Steine mitnehmen, bis man sicher ist, dass die unreinen Substanzen (an-Nadschasa) gänzlich entfernt sind. Bevorzugt werden Steine in der ungeraden Zahl (Witr) (3,5,7 usw.) verwendet. Der Prophet (r) sagte:

“Wenn jemand von euch Istejmar vorhat, dann soll er es mit einer ungeraden Zahl an Malen tun!”                                                                                (Sahih Muslim,Hadith Nr.239)

   Man soll mit der rechten Hand weder Istejmar noch Istenjaa vornehmen. Von Abdulrahman ibn Zaid (t) wird berichtet, dass zu Salman gesagt wurde:Euer Gesandte (r) hat euch über alles unterrichtet, sogar über die Notdurft.”, woraufhin Salman sagte:

“Ja, “Er hat uns angewiesen, bei der Verrichtung unserer Notdurft (Urinieren usw..) nach Möglichkeit nicht in Richtung Qiblah (Ka`ba) zu sein. Und nicht mit der rechten Hand Istenjaa zu machen, auch dies nicht mit weniger als drei Steinen zu tun, oder wir können Istenjaa mit einem Knochen machen.”   (Sahih Muslim,Hadith Nr.262)

Was ist die rituelle Gebetswaschung (al-Wudu')?

 

   Unter Wudu' versteht man die Waschung (Reinigung) bestimmter Körperteile mit Wasser, das die Eigenschaften „rein und reinigend“ (tahur) besitzt. Die Körperteile sind: das Gesicht, die Hände, der Kopf und die Füße.

 

- Die rituelle Gebetwaschung (al-Wudu') ist Pflicht:

 

  • Für das Gebet, ob Pflicht (Fard) oder Sunnah. Der Prophet (r) sagte:

“Es wird kein Gebet ohne gültige Gebetswaschung und kein Almosen von Betrug angenommen.”                                                                               (Sahih Muslim,Hadith Nr. 224)

  • Über die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba (at-Tawaf) sagte der Prophet (r) :

“Die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba (at-Tawaf) ist ein Gebet, nur hat Allah dabei das Sprechen erlaubt, wer etwas spricht, so soll er nur Gutes sagen.”                                                             (Sahih Ibn-Haban,Hadith Nr. 3846)

  • Bei der Berührung des Qur´an.

   Von Abu Bakr bin Muhammad bin Amro, wird überliefert, dass der Prophet (r) einen Brief an die Bewohner von Yemen schrieb, der folgendes enthielt:

“Nur der rituell Reine darf den Qur´an berühren.”                                                               (Sunan Al-Baihaqii, Hadith Nr.414)

 

 

 

 

 

 

 

Pflicht-Teile der rituellen Gebetswaschung (al-Wudu’)

 

  1. 1.      Die Absicht (Niyyah). Die Absicht soll im Herzen gefasst werden. Zur Durchführung der rituellen Ganzwaschung muss sie davor gefasst werden. Denn es ist nicht bekannt, dass der Gesandte (r) bei seinem Wudu’, Gebet und allen anderen gottesdienstlichen Handlungen (Ibadat), außer beim Hadsch, die Absicht mit der Zunge ausgesprochen hat. Der Beweis dafür ist der Hadith des Propheten (r):

“Wahrlich, die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt hat. Wer also seine Auswanderung (Hijrah) um Allahs und Seines Gesandten willen unternahm, dessen Auswanderung (Hijrah) war für Allah und Seinen Gesandten, und wer seine Auswanderung (Hijrah) um der Welt willen (Diesseits) unternahm, sie zu erlangen, oder wegen einer Frau, sie zu heiraten, dessen Auswanderung (Hijrah) war für dessentwegen er auswanderte.”                                                                 (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 6311)

  1. 2.      Für die Tasmiya am Anfang des Wudu’ sagt man: “Bismillah - Im Namen Allahs”.

Von Abu Huraira (y) wird überliefert, dass der Prophet (r) sagte:

“Kein gültiges Wudu’ für denjenigen, der nicht den Namen Allahs ausgesprochen hat.”                                                                               (Sunan Al-Darmii,Hadith Nr. 691)

  1. 3.      Dreimaliges Waschen der Hände zu Beginn der Gebetswaschung.

   Denn in der Überlieferung von Aaws Ibn Aaws Al-Thaqafi (t) heißt es:

“Ich sah den Propheten (r) seine rituelle Gebetswaschung verrichten und wie er seine Hände dreimal wusch.”   (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr. 16225)

 

  1. 4.      Dreimaliges Ausspülen des Mundes und der Nase mit der rechten Hand und Säuberung der Nase mit der linken Hand.

   In einer Überlieferung wird berichtet, dass Ali (t) nach dem Fajrgebet in den Hof ging, sich setzte und zu einem Jungen sagte:

“Bring mir reines Wasser." Der Junge brachte ihm einen Wasserbehälter und eine Schüssel, woraufhin Ali (t) sagte: "Ein guter Diener." Wir saßen und schauten ihm zu. Er nahm mit der rechten Hand den Wasserbehälter und goss Wasser in seine linke Hand, stellte den Behälter zurück und wusch beide Hände, diesen Vorgang wiederholte er dreimal, ohne seine Hände in den Wasserbehälter zu führen. Dann führte er seine rechte Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und spülte Mund und Nase mit einer Hand. Er tat dies dreimal. Er führte dann wieder seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und wusch sein Gesicht dreimal. Er führte noch mal seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus, und wusch jeden Arm bis zu den Ellenbogen dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und strich mit beiden Händen über seinen Kopf von vorne nach hinten und von hinten nach vorne nur einmal. Letztlich wusch er seine Füße bis zu den Knöcheln jeweils dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, entnahm Wasser und trank es. Anschließend sagte er: Genauso pflegte der Gesandte Allahs (r) seine rituelle Gebetswaschung (Wudu’) durchzuführen. Wer also wissen will, wie der Prophet seine Gebetswaschung vornahm, so ist es genauso, wie ich es gemacht habe.”                                                                                        (Sahih Ibn Habban,Hadith Nr.1079)

  1. 5.      Waschen des Gesichts, dreimal. Zum Gesicht zählt der Bereich vom Haaransatz über der Stirn bis zum Unterteil des Kinns, und vom Ohrläppchen bis zur Ohrspitze. Allah (I) sagt:

(O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.)   (Qur´an 5:6)

  1. 6.      Waschen der Arme, dreimal von den Fingerspitzen bis zu den Ellenbogen, beginnend mit der rechten Seite. Falls man einen Ring oder eine Uhr trägt, soll man sie während dem Waschen bewegen, damit das Wasser auch an diese Stellen kommt. Der Prophet (r) sagte:

“Wenn ihr euch angezogen habt und die Gebetswaschung vollzieht, so fangt mit rechts an.”                                                                                               (Sahih Ibn-Habban,Hadith Nr. 1090)

   Von Nu`aim bin Abdullah Al-Mujmir, der sagte:

“Ich habe Abu Huraira (y) bei der Gebetswaschung zugeschaut. Er wusch sein Gesicht, er nahm dann Wasser in die Hand und wusch damit seinen rechten Unterarm bis über das Ellenbogengelenk, dann nahm er Wasser in die Hand und wusch damit seinen linken Unterarm bis über das Ellenbogengelenk. Dann strich er über seinen Kopf. Danach nahm er wieder Wasser in die Hand, verteilte es auf seinem rechten Fuß und wusch ihn bis über den Knöchel, nahm dann Wasser in die Hand und wusch damit seinen linken Fuß bis über den Knöchel." Anschließend sagte er: "Genauso sah ich den Gesandten Allahs (r), als er den Wudu` vorgenommen hat." Und berichtet weiter, dass der Gesandte Allahs (r) sagte: "Ihr seid diejenigen, die mit einem Mal an der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk (als Spuren des Wudu`), am Tag der Auferstehung erscheinen werden. Wer von euch die Dauer seiner Niederwerfung (Sudschud) verlängern kann, der soll es tun.”   (Sahih Muslim, Hadith Nr. 246)

  1. 7.      Das Bestreichen des Kopfes und der Ohren mit nassen Händen, nur einmal. Beginnend am vorderen Teil des Kopfes, nach hinten und wieder zurück. Abdullah bin Zaid (t) sagte, dass der  Prophet (r),

“mit beiden Händen über seinen Kopf strich, angefangen vom Vorderteil seines Kopfes über die Haare bis zum Hinterkopf und wieder zurück.”                                                                                                  (Sahih bin Khusaimah,Hadith Nr.155)

  1. 8.      Das Führen der Zeigefinger in die Ohren und das Außen-Entlangstreichen mit den Daumen. Ibn Abbas (t) beschrieb die rituelle Gebetswaschung des  Propheten (r):

“Dann strich er einmal über seinen Kopf und die Ohren.”                                               (Sunan Abu Dawud, Hadith Nr.133)

   Und in einer anderen Erzählung:

“Dann strich er über seinen Kopf, führte die Zeigefinger in die Ohren und strich mit den Daumen außen entlang.”                                                 (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.1086)

   Der Prophet (r) sagte:

 “Die Ohren sind Teil des Kopfes.”    (Sunan Ibn Majah)

  1. 9.      Waschen der Füße, dreimal, beginnend von den Zehenspitzen bis zu den Knöcheln und beginnend mit dem rechten Fuß.  Ibn Omar (t) sagte:

“Der Prophet (r) blieb einmal auf einer Reise, die wir unternommen hatten, hinter uns zurück. Er holte uns ein, als wir gerade den Wudu für ein Gebet vornahmen, welches schon überfällig war; wir fuhren deshalb (in Eile) mit den Händen über unsere Füße, da wandte sich der Prophet (r) mit lauter Stimme uns zu und sagte: "Wehe den Fersen, wenn sie im Feuer brennen." Und er wiederholte es zwei - oder dreimal.”                                                                                        (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr. 60)

10.  Bei der rituellen Gebetswaschung soll die Reihenfolge beachtet werden, deshalb soll man die Reinigung, wie Allah im folgenden Vers (Ajat) befohlen hat, Glied nach Glied, vornehmen. Allah (I) sagt:

(O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.)   (Qur´an 5:6)

 

 

   Man soll sich an das halten, was der Prophet (r) getan hat und die Reihenfolge beachten. Der Prophet (r) sagte: 

“Dies ist die Gebetswaschung (Wudu´) und Allah nimmt kein Gebet ohne sie an.”   (Sunan Ibn Majah)

11.  Bei der rituellen Gebetswaschung soll die Reihenfolge eingehalten werden, deshalb soll man die Reinigung wie Allah es in der vorigen Ajat befohlen hat, Glied nach Glied, vornehmen. Man soll sich beim Waschen eines Gliedes nicht so lang aufhalten, dass das vorige Glied trocknet. Der  Prophet (r)

“sah einen betenden Mann, der auf seinem Fuß einen trockenen Fleck (so groß wie ein Dirham) hatte. Der Prophet (r) wies ihn dazu an, die Gebetswaschung und das Gebet zu wiederholen.”   (Sunan Abu Dawud,Hadith Nr.175)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenstellung der ausreichenden rituellen

Gebetswaschung (Wudu’)

  • Die Absicht (Niyyah), sie soll im Herzen gefasst werden.
  • Die Tasmiya, das man am Anfang des Wudu`s “Bismillah” sagt.
  • Mund ausspülen und Säuberung  der Nase einmal.
  • Gesicht einmal waschen.
  • Arme einmal bis zu den Ellenbogen waschen.
  • Bestreichen des Kopfes mit den Ohren, nur einmal.
  • Waschen der Füße bis zu den Knöcheln einmal.
  • Bei der rituellen Gebetswaschung soll die Reihenfolge beachtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sunnah-Teile der rituellen Gebetswaschung (Wudu’)

  1. 1.      Der Siwak,  nach der Aussage des Propheten (r):

“Wäre es für meine Umma nicht eine Last, hätte ich sie angewiesen, bei jeder Gebetswaschung den Siwak zu benutzen.”   (Al-Mustadrak ala Al-Sahihain,Hadith Nr.516)

  1. 2.      Waschen des Bartes.  In der Überlieferung von Anas (t) heißt es, dass der Gesandte Allahs (r) beim Vollziehen des Wudu´ mit einer Hand voll Wasser seinen Bart mit seinen Fingern durchfuhr und sagte:

“So hat es mir Allah (I) befohlen.”                                                                                                                 (Sunan Abu Dawud, Hadith Nr.145)

  1. 3.      Massieren der gewaschenen Glieder. Von Abdullah bin Zaid (t) wird berichtet:

“Der Gesandte (r) bekam einen Eimer Wasser, der zu zwei Dritteln gefüllt war; damit hat er seine Gebetswaschung vorgenommen, dann massierte er seine Arme.”   (Sahih Ibn Habban,Hadith Nr.1083)

  1. 4.      Überschreiten der festgelegten Grenzen beim Waschen des Gesichtes, der Arme und der Füße, gemäß der Aussage des Propheten (r):

“Die Angehörigen meiner Umma werden am Tage der Auferstehung aufgerufen, und sie werden mit einem Mal auf der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk – als Spuren des Wudu`- erscheinen. Wer von euch dann die Dauer seiner Niederwerfung (Sudschud) verlängern kann, der soll es tun.”   (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.136)

  1. 5.      Waschen der Finger- und Zehenzwischenräume. Ibn Abbas (t) berichtet, dass der  Prophet (r) sagte:

“Wenn du die Gebetswaschung verrichtest, dann sollst du das Wasser zwischen deine Finger und Zehen führen.”   (Al-Mustadrak ala Al-Sahihain,Hadith Nr.648)

 

 

   Hier muss darauf geachtet werden, dass Ringe an den Fingern bewegt werden, damit das Wasser auch diese Stellen erreichen kann. Es wurde vom Propheten (r) überliefert:

“Wenn er seine Gebetswaschung vollzog, bewegte er seinen Ring.”   (Sunan Ibn Majah, Hadith Nr.449)

  1. 6.      Man soll beim Hineinziehen des Wassers in die Nase übertreiben, aber dies gilt nur für die Nicht-Fastenden.

   Luqait bin Sabrah (t) überlieferte von seinem Vater und sagte: "Ich sagte: O Prophet Allahs (r), berichte mir über Wudu´. Er sagte:

“Übertreibe bei der Gebetswaschung: du sollst das Wasser zwischen deine Finger führen und übertreibe beim Hineinziehen des Wassers in die Nase, es sei denn du fastest.”   (Sahih Ibn Khusaimah,Hadith Nr.150)

  1. 7.      Sparsam mit dem Wasser umgehen. Von Abdullah bin Mughafal (y), dass er seinen Sohn sagen hörte:

“O Allah ich bitte Dich um den weißen Palast auf der rechten Seite des Paradieses. “ Ich sagte: “ O mein Sohn, wenn du Bittgebete sprichst, dann bitte Allah um das Paradies (Jannah) und suche Zuflucht bei Ihm vor dem Höllenfeuer, denn ich habe den Propheten (r) sagen hören: “Gegen Ende der Zeit werden die Menschen in den Bittgebeten und in der Reinheit übertreiben.”                                                              (Sahih Ibn Habban,Hadith Nr. 6763)

   Und unser Vorbild ist der Prophet Allahs (r), der Gefährte des Propheten Allahs (r) Abu Bakr sagte:

“Der Prophet (r) hat sich immer mit einer Saa` (ein altes Hohlmaß, das etwa 3 kg beträgt) Wasser gewaschen (Ganzwaschung) und mit einer Mud (eine Maßeinheit, die 2 Handvoll gleicht) gereinigt.”(Sahih Muslim,Hadith Nr. 326)

  1. 8.      Das Bittgebet danach. Von Omar (y) wird berichtet, dass der Prophet (r) sagte:

 

 

“Jeder, der die Gebetswaschung gut durchführt und danach sagt: “Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Er ist der Einzige und Er hat keinen, der Ihm beigesellt ist, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.” (“Aschhadu an-la-illaha illa-llah wahdahu la-scharika-lah, wa-aschhadu anna Muhammadan abduhu wa-rasuluh.”) Oh Allah mach mich von den reuig Umkehrenden und von den sich Reinigenden; dem werden alle acht Tore des Paradieses geöffnet und er kann eintreten, von welchem Tor er will.”    (Sahih Ibn Habban,Hadith Nr. 6763)

  1. 9.      Das Verrichten des Wudu-Gebets (Salatu-ul-Wudu) nach Beendigung der Gebetswaschung; es besteht aus zwei Einheiten (Raka`a). Von Uqba bin Amer (y) wird berichtet, dass der  Prophet (r) sagte:

“Jeder Muslim, der die Gebetswaschung gut durchführt und danach ein Gebet von zwei Einheiten (Raka`a) mit aufrichtiger Hingabe betet, wird mit dem Paradies (Jannah) belohnt.”    (Sahih Muslim,Hadith Nr. 234)

   Und von Abu Huraira (y) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (r) beim Fajr (Frühgebet) zu Bilal sagte:

"O Bilal, erzähl mir von einer Tat, die du im Islam begingst, und auf deren Lohn du am meisten hoffst! In dieser Nacht hörte ich deine Schritte vor mir im Paradies." Da sagte Bilal: “Ich habe keine Tat im Islam begangen, auf deren Lohn ich am meisten hoffe, außer dass ich keine vollständige große rituelle Waschung bei Tag oder bei Nacht unternehme, ohne dass ich mit dieser Reinheit bete, solange es Allah will.”                                                                                           (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.1098)

 

 

 

 

 

Annullierung der rituellen Gebetswaschung (Wudu’)

1)     Durch Ausscheidungen aus den beiden Ausscheidungswegen, wie Urin und Stuhlgang. Allah (I) sagt:

(Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.)   (Qur´an 4:43)

2)     Ausscheidung von Blähungen, hörbare oder lautlose Winde. Der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Das Gebet desjenigen, bei dem ein Hadath geschah, wird solange nicht angenommen, bis er die Gebetswaschung vollzogen hat.” Ein Mann aus Hadramaut (Yemen) fragte Abu Huraira (y) über die Bedeutung des Hadath und er sagte zu ihm:“ Es handelt sich um das Abgehen von lautlosen und hörbaren Winden.”   (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.135)

3)     Durch Madhi, Vorflüßigkeit. Darunter versteht man die Flüssigkeit, die der Mann bzw. die Frau (Vaginalsekret) beim geschlechtlichen Vorspiel oder bei bloßer Vorstellung des Geschlechtsakts ausscheidet.

   Und durch Wadi, Nachtropfen. Darunter versteht man die weiße Flüssigkeit, die in bestimmten Krankheitsfällen nach dem Urinieren ausgeschieden wird. Von Ali (y), der sagte:

“Ich war ein Mann, der oft Flüssigkeit (Madhi) aus der Prostata bekam, und ich schämte mich, den Propheten danach zu fragen, aus dem Grund, weil seine Tochter meine Ehefrau war. So bat ich Al-Miqdad Ibn al-Aswad, ihn danach zu fragen. Er (der Gesandte Allahs (r)) sagte: “Er soll sein Glied zuerst waschen und dann die Gebetswaschung vollziehen.”   (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.266)

 

 

   Ibn Abbas (y) sagte:

“Aber beim Samenerguss (Mani) muss die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) vollzogen werden. Aber bei Madhi und Wadi, sagte er: Wasche dein Glied und vollziehe deine Gebetswaschung.”                                                                    (Sunan Al-Baihaqi al Kubra, Hadith Nr.771)

4)     Durch Ausfluss des Istihada Blutes. Dieses Blut ist ein unreines Blut und ist nicht wie das Haid-Blut (In der Rechtsterminologie versteht man unter „Haid“ das Blut, das während der Menstruation fließt).

   Von Fatima bint Abi Hubaisch, die oft Istihada Blut verlor, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Es handelt sich dabei lediglich um eine Blutader, nicht um die Monatsregel. Wenn die Monatsregel da ist, dann lasse das Gebet sein und wenn ihr gewöhnlicher Zeitablauf vorbei ist, so wasche das Blut von dir ab und verrichte deine Gebetswaschung und bete.”                                                                             (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.1348)

5)     Durch Tiefschlaf im Liegen, indem man nichts mehr wahrnimmt. Von Ali (y) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wer in den Tiefschlaf verfällt, soll die Gebetswaschung vollziehen!”    (Sunan Abu Dawud, Hadith Nr.203)

   Von Safwan Ibn Assal Al-Murady über die rituelle Benetzung von Schuhen (Al-Mash), wird berichtet:

“Wir waren mit dem Gesandten Allahs (r) auf Reisen und er hat uns befohlen, unsere Schuhe drei Tage lang nicht auszuziehen, außer wegen ritueller Unreinheit (nach dem Geschlechtsakt oder Samenerguss). Jedoch nicht nach Verrichten der Notdurft, Urinieren und Schlafen.”   (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.196)

“Was aber den Schlaf betrifft, während welchem man nicht bewusstlos ist, so annulliert dies die Gebetswaschung (Wudu`) nicht. Denn in der Überlieferung von Anas heißt es: “Die Gefährten des Gesandten Allahs (r) haben auf das Nacht-Gebet (Ischaa`) gewartet, bis ihre Köpfe sanken. Dann beteten sie ohne die Gebetswaschung zu vollziehen.”                                                                                  (Sunan Abu Dawud, Hadith Nr.200)

6)     Durch das Genießen von Kamel-Fleisch. Von Jaber bin Samrah (y), der sagte: Ein Mann fragte den Gesandten Allahs (r):

“Soll ich meine Gebetswaschung vollziehen, wenn ich Schafsfleisch gegessen habe? Der Gesandte Allahs (r) sagte: Wenn du willst vollziehe deine Gebetswaschung und wenn du nicht willst, so tue es nicht. Dann sagte der Mann: Wenn ich Kamelfleisch gegessen habe, soll ich meine Gebetswaschung vollziehen? Der Gesandte Allahs (r) sagte: Ja du sollst deine Gebetswaschung vollziehen, wenn du Kamelfleisch gegessen hast! Dann sagte der Mann: Kann ich dort beten, wo die Schafe sich aufhalten? Der Gesandte Allahs (r) sagte: Ja! Dann sagte der Mann: Kann ich dort beten, wo die Kamele sich aufhalten? Der Gesandte Allahs (r) sagte: Nein.”                                                                      (Sahih Muslim, Hadith Nr.360)

7)     Durch Wahnsinn, Bewusstlosigkeit oder Geistesabwesenheit, durch Trunkenheit bzw. manche Medikamente, weil man dadurch die Kontrolle über sich verliert. Denn die Zurechnungsfähigkeit oder der Verstand ist eine Voraussetzung für die Gottesdienste. Von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Das Schreibrohr wurde für drei aufgehoben: Für den Verrückten, bis er wieder zu sich kommt; für den Schlafenden, bis er wieder aufwacht und für den Knaben, bis er erwachsen wird.”                                                                                                    (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.142)

8)     Durch Zurückweisen (ar-Riddah) des Islam, und das durch Taten oder Worte. Wenn man aber zum Islam zurückkehrt, darf man nicht beten bis man die Gebetswaschung vollzogen hat. Allah (I) sagt:

(Wer den Glauben verleugnet, dessen  Werk wird  hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.)   (Qur´an 5:5)

   Und Allah (I) sagt:

(Wenn du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.)   (Qur´an 39:65)

9)     Durch direkte Berührung des eigenen Geschlechtsorgans oder des einer anderen Person mit der bloßen Hand; das gilt für Mann oder Frau, jung oder alt. Und es gibt viele Hadithe, die die Gebetswaschung nach Berühren von Geschlechtsgliedern für ungültig erklären. Der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wer seinen Penis berührt, soll die Gebetswaschung (Wudu’) vollziehen, und wenn  eine Frau ihr Geschlechtsteil berührt, soll sie ihre Gebetswaschung (Wudu’) vollziehen.”   (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.7076)

   Und der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wer seinen Penis berührt, soll nicht beten, bevor er die Gebetswaschung (Wudu) vollzogen hat.”  (Sunan Abu Dawud)

   Und der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wer seinen Penis mit bloßer Hand berührt, muss die Gebetswaschung (Wudu`) vollziehen.”   (Sahih Ibn Habban)

   Manche Gelehrte sehen die Berührung des Penis nicht als Grund für die Annullierung der rituellen Gebetswaschung an. In der Überlieferung von Talq wird über einen Mann berichtet, der den Gesandten Allahs (r) über einen Mann befragte, der seinen Penis berührt, ob er seine rituelle Gebetswaschung vollziehen muss. Woraufhin der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Nein, denn es ist ein Teil von dir.”   (Sahih Ibn Habban)

 

 

 

Worin sich die Gelehrten nicht einig sind: annulliert es

die rituelle Gebetswaschung oder nicht?

  • Ausscheidungen vom Körper, aus anderen als den zwei Wegen (Urin und Stuhl). Wie Blutverlust, Nasenbluten, Erbrechen und krankhaftes Nasenbluten.
  • Berührung einer Frau mit Lust.
  • Toten-Waschung. Es ist erwünscht, dass man Wudu’ macht.
  • In diesem Punkt geht es um Zweifel. Wenn man Zweifel hat, ob Blähungen abgegangen sind oder nicht, ob während dem Gebet oder nicht, geht man davon aus, dass man noch Wudu’ hat, es sei denn, man hörte ein Geräusch oder nahm Geruch war. Von Abu Huraira (y) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wer immer in seinem Bauch etwas merkt, sich aber nicht sicher ist, ob etwas abgegangen ist, soll das Gebet nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder Windabgang verspürt.”    (Sahih Muslim)

   Der Sinn dieser Überlieferung liegt darin, dass man sich sicher sein soll, dass etwas aus einem abgegangen ist. Dies gilt für denjenigen, der sich sicher über seine Reinheit ist, aber zweifelt, ob er Windabgang hatte. Doch derjenige, der an seiner Reinheit zweifelt, muss die rituelle Gebetswaschung vollziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wann ist die rituelle Gebetswaschung (Wudu’) erwünscht

  • Beim Schlafengehen. Von Al-Bara` bin Azib (y) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wenn du zu Bett gehen willst, so wasche dich in der Weise, wie du dies für das Gebet gewöhnlich tust, lege dich dann hin auf deine rechte Seite und sprich: “O Allah, ich bin Dir mit meinem Angesicht ergeben, und meine Angelegenheit überlasse ich Dir, und meinen Rücken lehne ich an Dich, nur wohlwollend und aus Furcht vor Dir; denn es gibt keine Zuflucht und Rettung vor Dir, außer bei Dir. O Allah, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast, und an Deinen Propheten, den Du entsandt hast.

Allahumma aslamtu-wajhi illaik wa faudutu Amri illaik, wa aljaatu Dhari illaik, raghbatan wa rahbatan illaik, la-maljaa wa la-Manjaa mink illa illaik, allahuma amantu bi-Kitabika alldhi ansaltuh wa binabieke alladhi arsaltuh”.

 Stirbst du dann in derselben Nacht, so stirbst du auf der natürlichen Grundlage des Glaubens; mache diese Worte aber auch als Letztes, was du sprichst. Ich habe diese dem Propheten (r) wieder vorgetragen, und als ich an den Satz "O Allah, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast" kam, sagte ich: "und Deinen Gesandten" und der Prophet (r) bemerkte dazu: “Nein, und an Deinen Propheten, den Du entsandt hast.”                                                                             (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.5952)

  • Bei der rituellen Unreinheit (al-Dschunub), wenn man essen, trinken oder schlafen gehen will. Von Ammar bin Yaser (y) wird berichtet:

“Der Gesandte Allahs (r) gab die Erlaubnis zum essen, trinken oder schlafen nach dem Geschlechtsverkehr (al-Dschunub), nachdem man die Gebetswaschung vollzogen hat.”   (Sunan At Termidhi, Hadith Nr.613)

   Auch für al-Dschunub, wenn er den Geschlechtsverkehr wiederholen möchte. Der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wenn einer von euch seiner Frau beischläft, und es wiederholen will, soll er die Gebetswaschung vollziehen.”     (Sahih Muslim, Hadith Nr. 308)

  • Vor dem Pflicht Ghusl und dem erwünschten Ghusl. Von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr)  wird berichtet:

“Der Prophet (r) pflegte wenn er eine Ganzwaschung (Ghusl) nach dem Geschlechtsverkehr vornahm, mit der Waschung seiner beiden Hände zu beginnen; dann wusch er sich genauso wie für das Gebet; danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch sein Haar und berührte dabei die Kopfhaut; dann holte er Wasser mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf. Anschließend goss er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass es seine ganze Körperhaut hinunterlief.”   (Sahih Muslim, Hadith Nr.316)

  • Erfrischung der rituellen Gebetswaschung bei jedem Gebet. Der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wäre es für meine Umma nicht eine Last, hätte ich sie angewiesen bei jedem Gebet die rituelle Gebetswaschung zu verrichten und mit jeder rituellen Gebetswaschung den Siwak zu benutzen.”                                                                 (Al-Sunan Al-Kubra, Hadith Nr.3039)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unerwünschte Handlungen der Gebetswaschung (Wudu')

1)     Das Aussprechen der Absicht (Niyyah). Die Absicht soll im Herzen gefasst werden. Zur Durchführung der rituellen Gebetswaschung muss sie davor gefasst werden.

   Ibn al-Qayyim (Rahimahu Allah) sagte: "Weder der Gesandte Allahs (r), noch seine Gefährten, sagten am Anfang der Gebetswaschung oder vor Verrichten der Notdurft, (Niyyah) "ich beabsichtige". Es gibt auch keinerlei Überlieferungen von ihm, weder mit gutem Beweis (Isnad Sahih) oder schwachem Beweis (Daaief)."

   Schaikh Al-Islam bin Taimiyah (Rahimahu Allah) sagte: "Die Absicht für die Reinheit (Tahara) von Gebetswaschung, ritueller Ganzwaschung (Ghusl), ritueller Reinigung mit Erde (Tayammum), das Gebet, die soziale Pflichtabgabe (Zakaat), die Tilgungen (Kaffarat) und andere gottesdienstliche Handlungen (Ibadat), muss nicht mit der Zunge ausgesprochen werden; nach Einigung der Gelehrten des Islam. Denn die Absicht (Niyyah) soll im Herzen gefasst werden. Wenn jemand fälschlicherweise mit der Zunge etwas ausspricht, was gegen das spricht, was in seinem Herzen ist, so ist das gültig, was er beabsichtigt hat."    (Al-Fatawy Al-Kubra, von Schaikh Al-Islam bin Taimiyah, Buch der Taharah, Seite 213)

2)     Das Sprechen von Bittgebeten während des Waschens der einzelnen Glieder.

   Wie manche, die beim Händewaschen sagen:

„Allahuma Aatiny Kitabi beyamini“ „Oh Allah gib mir mein Buch in meine Rechte“. Und wenn sie ihr Gesicht waschen, sagen sie: „Allahuma baied Waghi yaum tabiad Wuguh“ „Oh Allah mach mein Gesicht weiß, an dem Tag wo Du die Gesichter weiß machst.”

   Ibn al-Qayyim (Rahimahu Allah) sagte: "Es wurde von dem Gesandten Allahs (r) nichts überliefert, außer dass er bei der rituellen Gebetswaschung (Wudu'), "im Namen Allahs" (Tasmiya) sagte. Und jede Überlieferung über die rituelle Gebetswaschung (Wudu'), die der Gesandte Allahs (r) nicht erwähnte und seiner Umma beibrachte, ist erfunden. Es ist nichts bewiesen, außer dass er am Anfang der Gebetswaschung "im Namen Allahs" (Tasmiya) sagte; und nach Beendigung der Gebetswaschung (Wudu'):

“Aschhadu an-la-ilaha illa-llah wahdahu la-scharika-lah, wa-aschhadu anna muhammadan abduhu wa-rasuluh, allahuma igalni mina-ltawabin wa igalni mina-lmutataherin.”

“Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Er ist der Einzige und Er hat keinen, der Ihm beigesellt ist, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist, Allah mach mich von den reuig Umkehrenden und mach mich von den sich Reinigenden.”

3)     Die rituelle Benetzung des Halses bei der Gebetswaschung (Wudu') nach Bestreichen des Kopfes. 

   Es wurde nicht überliefert, dass der Gesandte Allahs (r) bei der Gebetswaschung seinen Hals benetzte. Es gibt keinen richtigen Hadith, der dies aussagt. Und in allen richtigen (gesunden) Hadithen über die rituelle Gebetswaschung des Gesandten Allahs (r) hat er seinen Hals nicht benetzt.

4)     Unvollständige rituelle Gebetswaschung. Der Gesandte Allahs (r)

“sah einen betenden Mann, der auf seinem Fuß einen trockenen Fleck (so groß wie ein Dirham) hatte. Der Prophet (r) wies ihn dazu an, die Gebetswaschung und das Gebet zu wiederholen.”   (Sunan Abu Dawud,Hadith Nr.175)

5)     Die rituelle Gebetswaschung zu vollziehen, wenn man bereits im Zustand der rituellen Gebetswaschung (Wudu') ist, ohne dass ein Pflicht-Gebet (Fard) dazwischen liegt.

6)     Die Vermehrung der Anzahl der zu waschenden Glieder oder das Waschen der Glieder mehr als dreimal. Das ist gegen das, was der Gesandte Allahs (r) befohlen hat. Denn er sagte:

“Wer in dieser unserer Sache etwas neu begründet, was nicht dazu (gehört), ist abzuweisen.”                                                                              (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.2550)

 

7)     Manche Menschen glauben, dass wenn man die rituelle Gebetswaschung (Wudu') verrichtet hat und auf den Körper oder die Kleidung eine rituell unreine Substanz (an-Nadschasa) kommt, es dann nicht ausreicht, die unreine Substanz zu beseitigen. Vielmehr denken sie, dass man die rituelle Gebetswaschung (Wudu') wiederholen muss. Das ist falsch; man muss nur das, was auf dem Körper oder der Kleidung ist, waschen. Und damit ist seine rituelle Gebetswaschung (Wudu') gültig, weil nichts passiert ist, das die Gebetswaschung (Wudu') bricht.

8)     Manche Muslime vernachlässigen es, das ganze Gesicht während der rituellen Gebetswaschung (Wudu') zu waschen, insbesondere die Gesichtsteile nahe den Ohren. Es muss das ganze Gesicht vollkommen gewaschen werden.

9)      Manche muslimische Frauen, säubern ihre Babys (Windelwechsel) im Zustand der rituellen Gebetswaschung. Dann beten sie mit dieser rituellen Gebetswaschung (Wudu'), obwohl sie schon dadurch annulliert wurde, indem sie mit bloßen Händen das Geschlechtsteil des Kindes berührt haben.

10) Manche muslimische Frauen haben lackierte Fingernägel; dies ist eine Schicht, die das Wasser daran hindert, die Nägel zu erreichen. Die rituelle Gebetswaschung (Wudu') mit lackierten Nägeln ist nicht gültig, somit auch das Gebet. Sie muss das Gebet wiederholen. Dies ist für jeden Teil des Körpers gültig, den das Wasser, ohne islamisch akzeptablen Grund, nicht erreicht hat.

11) Manche glauben, dass man das Geschlechtsteil vor jeder Gebetswaschung waschen muss. Das ist nicht richtig; dies ist ein Muss für diejenigen, die Stuhlgang hatten oder uriniert haben. Bei Windabgang oder nach dem Schlaf muss das Geschlechtsorgan nicht gewaschen werden, vielmehr kann man sofort mit der rituellen Gebetswaschung (Wudu') beginnen.

 

 

12) Manche glauben, dass das Berühren des Geschlechtsorganes eines männlichen Tieres, die rituelle Gebetswaschung (Wudu') annulliert. Schaikh Al-Islam bin Taimiyah (Rahimahu Allah) sagte: Die Berührung des Geschlechtsorganes eines Tieres, ob lebendig oder tot, annulliert die rituelle Gebetswaschung (Wudu') nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Islamische Rechtssprüche (Fatawy) in Bezug auf die

rituelle Gebetswaschung (Wudu')

Frage 1):         Wenn jemand seine rituelle Gebetswaschung (Wudu') verrichtet hat und nach Beginn des Gebets das Gefühl hat, dass etwas ausgetreten ist; annulliert dies sein Gebet?

Antwort 1):    Nur das Gefühl annulliert die rituelle Gebetswaschung (Wudu') nicht. Es ist nicht erlaubt, das Pflichtgebet (Fard) zu unterbrechen, nur wenn man Zweifel hat.

   Es wird vom Gesandten Allahs (r) berichtet, dass er über einen Mann befragt wurde, dem es während dem Gebet so vorkam, als ob er seine rituelle Gebetswaschung durch den Hadath verloren hätte: 

“Wer immer so etwas erlebt, der soll das Gebet nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder Windabgang verspürt.”   (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr.175)

   “Aber wenn er sicher ist, dass der Urin aus dem Glied ausgetreten ist, dann ist seine rituelle Gebetswaschung (Wudu') annulliert und er muss Istenjaa machen. Es sei denn er hat Harndrang; dies annulliert sein Gebet nicht, solange er das befolgt was ihm befohlen wurde.                                 (Al-Fatawy Al-Kubra, von Schaikh Al-Islam bin Taimiyah, Tahar Buch Seite 281)

Frage 2):   Wenn ein Mann seine Frau küsst oder sie umarmt und es tritt Madhi (Vorflüßigkeit) hinaus, muss er die rituelle Gebetswaschung (Wudu') verrichten?

Antwort 2):   Damit ist die rituelle Gebetswaschung (Wudu') annulliert, deshalb muss er dies wiederholen. Auch muss er/sie das Geschlechtsorgan vor der rituellen Gebetswaschung waschen.                                                                                                                         (Al-Fatawy Al-Kubra, von Schaikh Al-Islam bin Taimiyah, Tahar Buch Seite 294)

Frage 3):   Wenn einem Mann dauernd Eiter aus dem Penis austritt; ist sein Gebet gültig?

Antwort 3):   Er darf sein Gebet deshalb nicht unterbrechen und soll beten so gut er kann. Wenn die rituell unreine Substanz (an-Nadschasa) bleibt, soll er in dieser Situation beten, nachdem er seine rituelle Gebetswaschung (Wudu') vollzogen hat. Wenn aber die rituell unreine Substanz (an-Nadschasa) während des Gebets austritt, soll er eine Einlage benutzen, damit dies nicht hinauskommt (die Kleidung verschmutzt).

(Al-Fatawy Al-Kubra, von Schaikh Al-Islam bin Taimiyah, Tahara Buch Seite 310)

Frage 4):   Ersetzt die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) die rituelle                 Gebetswaschung (Wudu')?

Antwort 4):   Wer eine rituelle Ganzwaschung (Ghusl)  machen muss, dem ist es erlaubt, die rituelle Gebetswaschung (Wudu') davor zu verrichten, d.h., man verrichtet die rituelle Gebetswaschung (Wudu') zuerst, dann kann man die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) verrichten. Man soll beim Waschen das Geschlechtsorgan nicht berühren! Wenn man fertig ist, wird dies als Ersatz für die rituelle Gebetswaschung (Wudu') gezählt.      (Fatawy Islamiah für Majmuat Al-Ulamaa , Buch Seite 191)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die rituelle Benetzung von Schuhen und Socken

(Al-Mash)

   Es gibt viele vielfach überlieferte Hadithe (Mutawatir), welche die Benetzung von Schuhen erlauben. Ein starker Hadith von diesen, ist der Hadith von Hamam bin Al-Hareth, der sagte:

“Ich sah, dass Jarir bin Abdullah urinierte und anschließend die rituelle Gebetswaschung (Wudu') vornahm, wobei er über seine Schuhe strich, aufstand und dann betete. Als er darüber gefragt wurde, sagte er: Ich sah, dass der Prophet (r) genauso verfuhr.”                                                                           (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr.380)

   Die Benetzung von Schuhen oder Socken, die in einem rituell reinen Zustand angezogen wurden, ist besser, als dass man sie auszieht und die Füße wäscht. Im Hadith von Al-Mughira bin Schu`ba (y) wird berichtet:

“Eines nachts war ich mit dem Gesandten Allahs (r) unterwegs. Er fragte mich: “Hast du Wasser dabei? ” Ich antwortete: "Ja". Dann stieg er von seinem Kamel ab und entfernte sich, bis er nicht mehr zu sehen war. Dann kam er und ich habe ihm Wasser aus dem Krug gegossen, womit er sein Gesicht wusch. Er holte seine Arme durch seinen Mantel (Jubbah), der aus Wolle war, raus. Er wusch sie und strich über seinen Kopf. Als ich mich niederbeugen wollte, um ihm die Schuhe auszuziehen, sagte er: “Lass sie an, ich habe sie angezogen, als ich rituell rein war (mit Wudu'). Dann strich er (mit nassen Händen) über sie.”   (Sahih Muslim,Hadith Nr.274)

 

 

 

 

 

 

 

 

Definition der rituellen Benetzung von Schuhen und

Socken (Al-Mash) und die Art wie man sie durchführt

   Mash ist eine Erlaubnis von Allah (I) und eine Erleichterung für Seine Diener. Man benetzt nur die Oberseite der Schuhe, wie es der Gesandte Allahs (r) getan hat. Denn Al-Mughira (y) sagte: 

“Ich habe den Gesandten Allahs (r) gesehen, wie er die Oberfläche seiner Schuhe bestrichen hat.”                                                                                     (Sunan Abu Dawud)

   Ali (y) sagte: 

“Wenn die Religion eine Sache von persönlicher Meinung wäre, wäre es passender, über die Sohle der (Schuhe) Socken zu streichen, als über die Oberseite. Ich habe den Gesandten Allahs (r) gesehen, wie er über die Oberseite strich.”   (Sunan Abi Dawud, Hadith Nr.162)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bedingungen für die Erlaubnis zur Durchführung der rituellen Benetzung  (Al-Mash المسح )

 

1)     Erste Bedingung: Die Schuhe oder Ähnliches müssen im   Zustand der rituellen Gebetswaschung angezogen werden. Wie schon im vorigen Hadith von Al-Mughira bin Schu`ba (y) erwähnt:

“Als ich mich niederbeugen wollte, um ihm die Schuhe auszuziehen, sagte er: “Lass sie an, ich habe sie angezogen, als ich rituell rein war (mit Wudu'). Dann strich er (mit nassen Händen) über sie.”                                                                         (Sahih Muslim, Hadith Nr.274)

2)     Zweite Bedingung: Die Socken oder Ähnliches, müssen frei von unreinen Substanzen (Nadschasa) sein, denn andernfalls darf man weder die rituelle Benetzung durchführen, noch damit beten, bis man diese Unreinheit beseitigt hat.  Von Saeed Al-Khudari wird berichtet:

“Der Gesandte Allahs (r) hat mit uns gebetet, während des Gebets zog er seine Schuhe aus und stellte sie auf seine linke Seite. Dann haben auch die Leute ihre Schuhe ausgezogen. Nach Beendigung des Gebets fragte er: “Warum habt ihr eure Schuhe ausgezogen? Sie antworteten: ´Wir haben gesehen, wie du deine Schuhe ausgezogen hast und taten das gleiche!´ Er sagte: “Ich habe sie nicht umsonst ausgezogen, sondern der Engel Dschibriel (u) hat mir gesagt, dass an meinen Schuhen Schmutz (unreine Substanzen) haftet. Wenn jemand von euch zur Moschee kommt, soll er zuerst nach seinen Schuhen sehen, ob sie schmutzig sind; wenn dies der Fall ist, soll man die Schuhe reinigen.”                                                                                                              (Sahih Ibn Haban,Hadith Nr.2185)

3)     Dritte Bedingung: Die rituelle Benetzung (Al-Mash) darf nur für die rituelle Gebetswaschung (nach Verrichten der Notdurft) und nicht für die rituelle Ganzwaschung (al-Ghusl) in Anspruch genommen werden.

   Von Safwan bin Assal wird berichtet, dass er über die rituelle Benetzung von Schuhen (Al-Mash) folgendes sagte:

“Wir waren mit dem Gesandten Allahs (r) auf Reisen und er hat uns befohlen, unsere Schuhe drei Tage lang nicht auszuziehen, außer im Falle ritueller Unreinheit (nach dem Geschlechtsakt oder Samenerguss). Jedoch nicht nach Verrichten der Notdurft, Urinieren und Schlafen.”   (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.196)

4)     Vierte Bedingung: Die rituelle Benetzung (Mash) darf nur innerhalb der erlaubten Frist erfolgen. Dies ist ein Tag und eine Nacht für die Ortsansässigen, und drei Tage und drei Nächte für die Reisenden.

   Von Ali bin Abi Taleb (y) wird berichtet, dass er folgendes sagte, als er über die Frist von Mash gefragt wurde: 

“Der Gesandte Allahs (r) befahl drei Tage und deren Nächte für die Reisenden und einen Tag und eine Nacht für die Ortsansässigen.”   (Sahih Muslim , Hadith Nr.276)

5)     Fünfte Bedingung: Das Bedecktsein der Stelle, auf die Mash gemacht wird (Socken usw.)

   Es ist auch erlaubt, Mash auf die Kopfbedeckung (Turban) und auf den Khimar (Kopfbedeckung für Frauen) zu machen, gemäß dem Hadith von Amro Ibn Omaiah Al-Damary (y), der sagte:

“Der Prophet (r) machte Wudu` und strich dabei über seine Stirnlocke, den Turban und die beiden Ledersocken.”   (Sahih Muslim)

     Und Bilal (y) sagte:

 “Der Gesandte Allahs (r) hat die rituelle Benetzung (Al-Mash) auf seiner Kopfbedeckung und seinen Schuhen vorgenommen.”   (Sunan Abi Dawud)

 

 

 

 

 

 

Pflicht-Teile der rituellen Benetzung von Schuhen oder Ähnlichem

 

   Wenn man die rituelle Gebetswaschung vollzogen hat, zieht man die Schuhe an (im reinen Zustand). Dann ist es erlaubt, die rituelle Benetzung bei jedem Wudu' vorzunehmen; anstatt bei jedem Wudu' die Schuhe auszuziehen und die Füße zu waschen, streicht man mit der nassen, rechten Hand erst über den rechten Fuß, beginnend beim Vorderteil (Zehen) Richtung Bein und dies nur einmal. Wie der Hadith von Al-Mughira bin Schu`ba (y) sagte:

“Ich sah dem Gesandten Allahs (r), nachdem er uriniert hatte, bei der Verrichtung der rituellen Gebetswaschung (Wudu') zu. Er strich mit seiner rechten Hand auf seinen rechten Schuh und mit seiner linken Hand auf seinen linken Schuh, nur das Oberteil einmal. Und ich schaute die Finger des Gesandten Allahs (r) an, wie sie auf seine Schuhe strichen.”   (Sunan Al-Baihaqi , Hadith Nr.1291)

- Die Frist der rituellen Benetzung (Mash) von Schuhen oder Ähnlichem:

  • Für die Reisenden beträgt sie drei Tage und Nächte und für die Ortsansässigen ein Tag und eine Nacht.

   Von Ali bin Abi Taleb (y) wird überliefert, dass er über die Frist von Mash gefragt wurde und sagte: 

“Der Gesandte Allahs (r) befahl drei Tage und deren Nächte für die Reisenden und einen Tag und eine Nacht für die Ortsansässigen.”   (Sahih Muslim , Hadith Nr.276)

  • Der Beginn der rituellen Benetzung (Mash) von Schuhen oder Ähnlichem ist ab dem ersten Mash nach der Verrichtung der Notdurft, wie die Gelehrten berichteten. Die Frist für die Ortsansässigen endet nach 24 Stunden und für die Reisenden nach 72 Stunden.

 

 

 

 

Handlungen, die die rituelle Benetzung (Mash)

von Schuhen oder Ähnlichem annullieren

1)     Rituelle Unreinheit (al-Dschanaba)

   Von Safwan bin `Assal (y) sagte:

“Wir waren mit dem Gesandten Allahs (r) auf Reisen und er hat uns befohlen, unsere Schuhe drei Tage und Nächte lang nicht auszuziehen, außer im Falle ritueller Unreinheit (nach dem Geschlechtsakt oder Samenerguss). Jedoch nicht nach Verrichten der Notdurft, Urinieren und Schlafen.”                               (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.17)

2)     Ende der Frist von Mash (für Reisende nach drei Tagen und Nächten, für Ortsansässige nach einem Tag und einer Nacht).

   Von Ali bin Abi Taleb (y) wird überliefert, dass er über die Frist von Mash gefragt wurde sagte: 

“Der Gesandte Allahs (r) befahl drei Tage und deren Nächte für die Reisenden und einen Tag und eine Nacht für die Ortsansässigen.”   (Sahih Muslim , Hadith Nr.276)

3)     Ausziehen von einem oder beider Schuhe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die rituelle Benetzung von Verbänden (Al-Mashالمسح )

   Es ist erlaubt, die rituelle Benetzung auf Verbänden (Al-Mash) durchzuführen. Von Jaber (y) wird berichtet:

“Wir waren auf Reisen, als ein Mann von uns von einem Stein getroffen wurde und eine Kopfverletzung erlitt. Er kam in den rituell unreinen Zustand (al-Dschanaba) und fragte seine Gefährten: Ist es mir erlaubt, die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) zu verrichten? Sie sagten: Nein, es ist dir nicht erlaubt, denn es steht Wasser zur Verfügung. Dann hat er sich gewaschen und ist daraufhin gestorben. Nachdem wir zum Gesandten Allahs (r) kamen und ihm über den Fall berichteten, sagte er: “Sie haben ihn getötet; so soll Allah sie töten. Sollten sie nicht nachfragen, wenn sie kein Wissen darüber haben? Denn die Heilung der Unwissenheit ist das Nachfragen. Der Tayammum hätte ihm vollkommen ausgereicht; seine Verletzung sollte mit einem Stoff verbunden werden, worauf er hätte Mash machen können und den Rest seines Körpers hätte er waschen können.”   (Sunan Abi Dawud,, Hadith Nr.336)

   Die rituelle Benetzung von Verbänden (Al-Mash) beim Wudu' und bei der Ganzwaschung (Ghusl) ist eine Pflicht. Wer unter Verletzungen oder Brüchen leidet und die Gebetswaschung oder Ganzwaschung verrichten will, muss alle zu waschenden Körperteile waschen. Wenn man jedoch befürchtet, dass sich die Krankheit verschlimmert, die Schmerzen vermehren oder der Heilungsprozess verlängert, falls die Gebetswaschung vorschriftsmäßig gemacht wird,  dann soll man die rituelle Benetzung (Mash) durchführen. Und wenn sogar durch den Mash Nebenwirkungen befürchtet werden, so soll man auf die Verbände Mash machen.

 

 

 

 

 

Islamische Rechtssprüche (Fatawy) in Bezug auf die

rituelle Benetzung (Mash) von Verbänden

Frage 1):   Gibt es Bedingungen für die rituelle Benetzung (Mash) von Verbänden? Wenn es überflüssig wäre?

Antwort 1):   Die rituelle Benetzung (Mash) von Verbänden darf nur durchgeführt werden, wenn es notwendig ist und nicht anders geht. Deshalb soll dies eingeschätzt werden; und es soll nicht nur die Stelle der Verletzung, sondern die gesamte Partie, über die sich der Verband erstreckt, benetzt werden.                                                                                  (Fatawy Al-Mash über den Schuhen von Mohammad bin Saleh Al-Othaimien , Buch Seite 26)

Frage 2):   Fallen unter Verbände auch die Wickelverbände, Gips und andere?

Antwort 2):   Ja, und man soll wissen, dass die Frist von Mash der Verbände nicht wie bei Mash von Schuhen ist. Vielmehr benetzt man die Verbände, solange die medizinische Indikation besteht. Und man darf sie in beiden Fällen der rituellen Unreinheit (Gebet und Ghusl) benetzen, im Gegensatz zu den Schuhen. Also wenn man sich waschen muss, dann streicht man darauf wie beim Wudu'.   (Fatawy Al-Mash über den Schuhen von Mohammad bin Saleh Al-Othaimien , Buch Seite 26)

Frage 3):   Wie wird die rituelle Benetzung (Mash) von Verbänden durchgeführt? Wird der ganze Verband oder nur ein Teil überstrichen?

Antwort 3):   Der ganze Verband soll überstrichen werden, denn die Regel ist, dass die Alternative der Regel gleich ist, solange die Sunnah nichts anderes vorschreibt. Das Wasser muss beim Waschen der Glieder die ganze Haut erreichen und weil die rituelle Benetzung (Mash) die Waschung ersetzt, muss beim Mash der ganze Verband überstrichen werden. Aber über die rituelle Benetzung (Mash) von Schuhen wurde in der Sunnah erwähnt, dass es reicht, auf ein Teil der Schuhe zu streichen.        (Fatawy Al-Mash von Schuhen von Mohammad bin Saleh Al-Othaimien,Buch Seite 26)

 

Die rituelle Ganzwaschung (al-Ghusl)

   Unter Ganzwaschung versteht man die Waschung des gesamten Körpers mit Wasser, das die Eigenschaften „rein und reinigend“ besitzt.

- Die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) ist Pflicht:

a)     Nach Ausscheidung von Samenerguss, begleitet von Lust und Erregung, ob im Schlaf oder im wachen Zustand. Und Allah (I) sagt:

(Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.)   (Qur´an 5:6)

   Und der Hadith von Ali bin Abi Taleb lautet:                         

“Ich war ein Mann, der oft Flüssigkeit (Madhi) aus der Prostata bekam, ich fragte den Propheten danach. Der Gesandte Allahs (r) sagte: “Wenn du das Wasser siehst, dann wasch dein Glied und vollziehe die Gebetswachung, und wenn du den Samenerguss siehst, dann sollst du die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen.”   (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.1104)

b)     Die unmittelbare Berührung der beiden Geschlechtsorgane. Das heißt, das Einführen des Glieds in die Scheide, auch wenn es nicht zum Samenerguss kam. In diesem Fall müssen beide die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs (r):

“Wenn der Mann geschlechtlich mit seiner Frau verkehrt, wird die Gesamtwaschung erforderlich. (Maßgebend ist die Einführung des männlichen Glieds in die Scheide).”                                                      (Sahih Muslim , Hadith Nr.349)

c)      Nach dem Ende der Menstruation (Haid) und nach dem Ende des Wochenflusses (Nifas).  Allah (I) sagt:

(Und sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.)   (Qur´an 2:222)

   In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird erwähnt, dass Fatima Bint Abi Hubaisch den Gesandten (r) fragte:

“O Gesandter Allahs, ich werde nicht blutfrei sein, soll ich das Gebet sein lassen? Der Gesandte Allahs (r) sagte: “Es handelt sich dabei lediglich um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel. Wenn die Monatsregel da ist, lasse das Gebet sein, und wenn ihr gewöhnlicher Zeitablauf vorbei ist, so wasche das Blut von dir ab und bete.”                                                         (Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.319)

   ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte: Asmaa fragte den Gesandten (r) über die Waschung nach der Menstruation:  

“Er unterwies sie, wie sie die Ganzwaschung vornehmen sollte und fügte hinzu: “Nimm dir einen Wollbausch, benetze ihn mit Moschus und reinige dich damit. Sie sagte: Wie soll ich die Reinigung vornehmen? Darauf antwortete er: Reinige dich damit. Sie fragte: Wie? Der Prophet sagte: Gepriesen sei Allah! Reinige dich! Ich zog sie dann an mich heran und erklärte ihr, dass sie damit auf die Körperstellen fährt, die mit dem Blut in Berührung kamen.”    (Sahih Muslim , Hadith Nr.332)

d)     Beim Tod. Diese Ganzwaschung des Leichnams sollte von einem Muslim des gleichen Geschlechts durchgeführt werden. In dem Hadith von Umm Atiyya Al-Ansariyya (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet: Der Gesandte (r) trat bei uns (Frauen) ein, als seine Tochter gestorben war; er sagte:

“Wasche sie dreimal, fünfmal oder mehrmals mit Wasser und Lotus (-Wasser), und fügt zur letzten Wäsche Kampfer (-Wasser) oder etwas davon hinzu. Wenn ihr damit fertig seid, lasst mich es wissen. Als wir damit fertig waren, benachrichtigten wir ihn, und er gab uns sein Lendentuch (des Propheten) und sagte: “Hüllt sie darin als letztes ein.”   (Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.1195)

 

Pflicht-Teile der rituellen Ganzwaschung (Ghusl)

 

  1. 1.       Die Absicht (Niyyah), die Absicht soll im Herzen gefasst werden. Die Absicht soll nicht ausgesprochen werden, wenn man die rituelle Ganzwaschung wegen Dschanaba, Menstruation (Haid) oder nach Ende des Wochenflusses (Nifas) durchführen will.
  2. 2.      Die Tasmiya am Anfang, man sagt: “Bismillah" und wäscht seine Hände.
  3. 3.      Man wäscht sein Geschlechtsteil und reinigt es von unreinen Substanzen.
  4. 4.      Man vollzieht die komplette rituelle Gebetswaschung (Wudu'), und verlegt jedoch das Waschen der Füße und wäscht sie erst, wenn man mit der Ganzwaschung fertig ist.
  5. 5.      Man holt mit beiden Händen dreimal Wasser und lässt es über den Kopf laufen (bzw. man steht unter der Dusche). Man massiert es mit den Fingern in die Haare und den Bart ein, damit die ganze Haut bis zu den Haarwurzeln mit Wasser in Berührung kommt.
  6. 6.      Man wäscht von rechts anfangend, alle Körperteile dreimal. Man übergießt den ganzen Körper mit reichlich Wasser und achtet auf die gründliche Reinigung der Achselhöhlen, der Ohren, des Bauchnabels, und der Hautfalten - insbesondere bei übergewichtigen Menschen. Dann wäscht man die Füße und die Zehenzwischenräume. Der Beweis hierzu ist die Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr):

“Der Prophet (r) pflegte – wenn er eine Ganzwaschung nach dem Geschlechtsverkehr vornahm – mit der Waschung seiner beiden Händen zu beginnen; dann wusch er sich genauso wie für das Gebet; danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch sein Haar und berührte dabei die Kopfhaut; dann holte er Wasser mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf. Anschließend goss er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass es seine ganze Körperhaut hinunterlief.”   (Sahih Muslim,Hadith Nr. 316)

   Und die Überlieferung von Maimuna (Allahs Wohlgefallen auf ihr):

“Ich brachte dem Gesandten Allahs (r) Wasser, damit er sich vom Dschanaba-Zustand (Zustand der großen rituellen Unreinheit) wusch. Er wusch seine beiden Handflächen zwei- oder dreimal. Dann führte er seine Hand ins Wasser, goss es auf seinen Genitalbereich und wusch ihn mit seiner linken Hand. Danach schlug er mit seiner Hand zwei- oder dreimal auf den Boden, indem er sie heftig (mit dem Boden) rieb. Er vollzog dann die Gebetswaschung, holte Wasser mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf, dann wusch er seinen ganzen Körper. Danach rückte er ein wenig von seiner Stelle und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm dann ein Tuch, aber er nahm es nicht.”                                                                      (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr. 262)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenstellung der ausreichenden rituellen

Ganzwaschung (Ghusl)

  • Die Absicht (Niyyah), sie soll im Herzen gefasst werden und nicht ausgesprochen werden, um die Unreinheit (Hadath) zu beseitigen.
  • Das  Entfernen von rituell unreinen Substanzen.
  • Man holt mit beiden Händen dreimal Wasser und lässt es über den Kopf laufen.
  • Das Übergießen des gesamten Körpers mit reichlich Wasser, oder das Eintauchen des Körpers in Wasser, und die gründliche Reinigung der Finger- und Zehenzwischenräume, der Haare, der Achselhöhlen, des Nabels und der Ohren. Leichtes Abreiben der gewaschenen Körperteile.

   In der Überlieferung von Umm Salamah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte sie:

“Oh Gesandter Allahs (r), soll ich meinen Haarzopf aufbinden bevor ich mich von der Dschanaba reinige? Er sagte: “Nein, es genügt, wenn du dreimal Wasser auf deinen Kopf gießt, dann genügend Wasser auf deinen ganzen Körper gießt, um dich zu reinigen.”                                                                                (Sahih Muslim , Hadith Nr.330)

- Wann ist die rituelle Ganzwaschung erwünscht:

  • Für den Ungläubigen, der Muslim geworden ist.

   In einem Hadith von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet (r) Thumamah Al-Hanafi nachdem dieser Muslim geworden war, zu der Wand des Gartens von Abu Talha schickte und ihm befahl, die Ganzwaschung (Ghusl) zu vollziehen.

“Er verrichtete die Ganzwaschung (Ghusl) und betete zwei Rakaat`s. Der Prophet (r) sagte: “Der Islam eures Bruders ist aufrichtig.”   (Sahih Ibn Khusaimah,Hadith Nr. 253)

 

 

  • Vor dem Freitagsgebet. Der Gesandte (r) sagte:

“Die Ganzwaschung (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht; ferner (ist es ihm Pflicht), dass er seine Zähne putzt und Parfüm berührt, wenn er welches hat.”            (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.16445)

   Der Gesandte (r) sagte auch:

“Wer am Freitag die Ganzwaschung des Körpers (Ghusl) vollzieht, am Freitagsgebet (hingebungsvoll) teilnimmt, der Freitags-Predigt aufmerksam zuhört, dem werden seine Verfehlungen vom Freitag zuvor bis zu drei weiteren Tagen getilgt.”   (Sahih Muslim, Hadith Nr.857)

  • An den beiden Festtagen, zum Ende des Fastenmonats Ramadan, vor dem Aufenthalt in "Arafat" und am Opfer-Tag.

   In der Überlieferung von Al-Fakeh bin Saad (y) sagte er:

“Der Gesandte Allahs (r) vollzog regelmäßig die rituelle Ganzwaschung am Freitag, am Arafat-Tag, am Ende des Fastenmonats Ramadan und am Opfer-Tag.”                                                                     (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.16766)

  • Beim Eintritt in den Zustand der Weihe (Ihram) während der Hadsch und der `Umra.

In der Überlieferung von Kharegah Ibn Zaid von seinem Vater heißt es: 

“Der Gesandte Allahs (r) zog sich aus und vollzog die rituelle Ganzwaschung.”   (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.2595)

  • Nach dem Betreten der Stadt Makkah. Gemäß der Tat von Ibn Omar (y). Wenn er den heiligen Ort (Kaba`a) betrat, hörte er auf die Talbiya zu sprechen, dann übernachtete er in Dhie-Touwa (ein Ort in Makkah) und betete das Frühgebet (Fajr) dort, dann vollzog er seine Ganzwaschung. Er sagte: Der Gesandte Allahs (r) tat es genau so.”    (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr.1498)

 

 

 

Verbote für den rituell Unreinen, bis er die

Ganzwaschung (Ghusl) vollzieht

1)     Das Gebet. Allah (I) sagt:

(O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit – es sei denn, ihr geht bloß vorbei – bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.)   (Qur´an 4:43)

2)     Die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba.

   In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet:

“Ich kam in Makkah an, als ich meine Monatsregel bekam. Deshalb vollzog ich weder den Umlauf um das Haus (Ka`ba) noch die Schreitung zwischen As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich deshalb beim Gesandten Allahs (r) und er sagte: “Verfahre so, wie dies der Pilger gewöhnlich tut, außer dass du den Umlauf um das Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst.”   (Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.1567)

3)     Das Berühren und Tragen des Qur`an. Von Abu Bakr bin Muhammad bin Amro wird überliefert, dass der Prophet (r) einen Brief an die Bewohner von Yemen schrieb, der folgendes enthielt:

“Nur der rituell Reine darf den Qur´an berühren.”                                                (Al-Mustadrak ala Al-Sahihain,Hadith Nr.1447)

4)     Rezitation des Qur`an. In einer Überlieferung wird berichtet, dass Ali (t) die rituelle Gebetswaschung vornahm,

“Er führte seine rechte Hand in einen Wasserbehälter, nahm sie heraus und spülte Mund und Nase mit einer Hand. Er tat dies dreimal. Er führte dann wieder seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und wusch sein Gesicht dreimal. Er führte noch mal seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus und wusch jeden Arm bis zu den Ellenbogen dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus und strich mit beiden Händen über seinen Kopf von vorne nach hinten und von hinten nach vorne nur einmal. Letztlich wusch er seine Füße bis zu den Knöcheln jeweils dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, entnahm Wasser und trank es. Anschließend sagte er: ´Genauso pflegte der Gesandte Allahs (r) seine rituelle Gebetswaschung (Wudu’) durchzuführen.´ Dann las er etwas vom Qur`an und sagte: Dies gilt nur für die, die rein (von der Dschanaba) sind, aber derjenige der unrein ist, darf nicht einmal eine Ajah lesen.”   (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.872)

5)     Der Aufenthalt in der Moschee. In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet:

“Als der Prophet (r) zur Moschee kam, sah er, dass die Fronten der Häuser der Gefährten in die Richtung der Moschee zeigten. Er sagte zu ihnen: “Ihr sollt die Fronten dieser Häuser aus der Moscheerichtung wegdrehen! Er ging in sein Haus. Jedoch taten die Leute nichts, in der Hoffnung, dass eine Erlaubnis von Allah in dieser Hinsicht herabgesandt werden würde. Der Gesandte (r) kam hinaus zu ihnen und sagte: “Ihr sollt die Fronten dieser Häuser aus der Moscheerichtung wegdrehen, denn ich werde keiner Menstruierenden (Haid) oder einem rituell Unreinen (Dschunub) dies erlauben.”

(Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.1327)

- Unerwünschte Handlungen der Ganzwaschung   (Ghusl)

1)     Manche Muslime sehen nicht ein, sich nach dem Geschlechtsverkehr zu waschen, weil beide den Höhepunkt (Samenerguss-Orgasmus) nicht erreicht haben. Dabei ist es beiden Pflicht, die rituelle Ganzwaschung zu verrichten.

   In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs (r):

“Wenn der Mann geschlechtlich mit seiner Frau verkehrt, wird die Gesamtwaschung erforderlich. (Maßgebend ist die Einführung des männlichen Glieds in die Scheide).”                                                              (Sahih Muslim , Hadith Nr.348)

2)      Manche Muslime verlegen die rituelle Ganzwaschung nach dem Geschlechtsverkehr in die Zeit kurz vor dem Fajr-Gebet und schlafen ohne (Wudu’); dies spricht gegen die Sunnah.

   In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs (r):

“Derjenige, der im rituell unreinen Zustand (Dschunub) essen, trinken oder schlafen will, soll erst die rituelle Gebetswaschung vornehmen.”                                                                                            (Sunan Al-Termedhi, Hadith Nr.613)

3)     Manche Muslime gehen im unreinen Zustand (Dschunub) schlafen und erwachen erst kurz vor Sonnenaufgang (Frühgebet). Weil sie befürchten, die vorgeschriebene Gebetszeit zu verpassen, während sie mit der Ganzwaschung beschäftigt sind, verrichten sie die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum); und das ist nicht erlaubt.

   An den Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) wurde folgende Frage gestellt: "Ich wache knapp vor Sonnenaufgang im unreinen Zustand (Dschunub) auf. Wenn ich die Ganzwaschung vollziehe, wird die Sonne aufgehen. Sollte ich besser die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) vornehmen?" Er (Rahimahu Allah) antwortete: "Du musst die rituelle Ganzwaschung vollständig verrichten und dann beten. Die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) ist dir nicht erlaubt. Denn denjenigen, die ein Gebet vergessen haben oder verschlafen haben wird befohlen, das Gebet und was dazu gehört zu verrichten, sobald sie sich daran erinnern oder aus dem Schlaf aufwachen. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs (r):

“Wer ein Gebet verschläft oder vergisst, der soll es nachholen, wenn er sich daran erinnert, es gibt keine andere Buße außer dieser.”

   Es ist bekannt, dass das Gebet ohne Reinheit nicht angenommen wird. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs (r):

“Allah nimmt ein Gebet ohne Reinigung nicht an.”   

   Wer Wasser für die Reinigung vorfindet, der soll sich damit reinigen. Aber wenn er kein Wasser findet, dann betet er nach der rituellen Reinigung mit Erde (at-Tayammum). Allah (I) sagt:

(..Und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.)   (Qur´an 4:43)

4)     Manche Frauen vollziehen die Ganzwaschung (Ghusl) nach der Geburt (Wochenfluss an-Nifas) nicht, bevor nicht vierzig Tage vergangen sind, obwohl kein Blut mehr fließt. Folglich beten oder fasten sie auch nicht.

   Der Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) sagte: "Wenn der Wochenfluss (an-Nifas) der Frau frühzeitig endet, ist ihr die rituelle Ganzwaschung, das Verrichten der Gebete, das Fasten im Ramadan und der Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann erlaubt. Und es gibt für den Wochenfluss (an-Nifas) keine bestimmte Frist."

5)     Manche Ehemänner verkehren geschlechtlich mit ihren Ehefrauen, bevor sie rein vom Wochenfluss (an-Nifas) oder der Menstruation (al-Haid) sind.

   Der Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) wurde danach gefragt und gab zur Antwort: "Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während ihrer Menstruation ist verboten und eine Sünde (Haram).  Allah (I) sagt:

(Und sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.)   (Qur´an 2:222)

   Wer dies tut, muss Allah um Vergebung bitten, Reue zeigen und einen halben Dinar als Sühne (Kaffarah) für die Sünde spenden. Nach der Überlieferung von Ahmad und den Ashab Al-Sunan von Ibn Abbas (t) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (r) über denjenigen, der mit seiner Ehefrau während ihrer Monatsblutung (al-Haid) Geschlechtsverkehr hatte, sagte: “Er soll einen oder halben Dinar spenden.” Er darf mit ihr geschlechtlich nicht verkehren, bis sie die rituelle Ganzwaschung vornimmt. Allah (I) sagt:

(So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat.)   (Qur´an 2:222)

   Mit diesem Vers hat Allah den Geschlechtsverkehr mit der menstruierenden Ehefrau verboten, bis sie sich gereinigt hat. Wer dies jedoch trotzdem tut, begeht damit eine Sünde und muss Sühne (Kaffarah) dafür entrichten. Falls die Ehefrau durch diesen Geschlechtsverkehr schwanger wurde, ist das Kind nicht aus islamisch verbotener Zeugung, sondern ein (eheliches) legales Kind."

6)     Der Glaube, dass die Frau während dem Wochenfluss          (An-Nifas), das Haus nicht verlassen darf, ist sehr weit verbreitet. Jedoch ist die Wöchnerin genau wie alle anderen Frauen und es ist ihr nicht verboten das Haus zu verlassen, um zum Beispiel eine wichtige Angelegenheit zu erledigen. Aber es ist besser wenn sie zu Hause bleibt. Allah (I) sagt:

(Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen.)   (Qur´an 33:33)

7)     Manche Frauen verlegen die rituelle Ganzwaschung nach der Menstruation (al-Haid) an das Ende des Tages. Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Manche Frauen sind zu einer bestimmten Gebetszeit schon blutfrei, verlegen jedoch den Ghusl auf einen späteren Zeitpunkt. Sie meinen, dass sie die volle Reinheit innerhalb der Zeit nicht erreichen können. Aber dies ist keine Ausrede und keine Entschuldigung, weil dies das Minimum ihrer Waschungspflicht ist, damit sie in den vorgeschriebenen Gebetzeiten beten können.

8)     Manche Frauen beten die verpassten Gebete nicht nach, wenn ihre Menstruation während deren Gebetszeit eingetroffen ist.

   Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Wenn die Menstruation (al-Haid) nach Beginn der Gebetszeit eintrat, dann soll die Frau, nachdem sie wieder rein ist, das im reinen Zustand verpasste Gebet nachholen.  Allah (I) sagt:

(Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.)   (Qur´an 4:103)

9)     Manche Frauen verrichten das Gebet, in dessen Gebetszeit sie sich von der Menstruation (al-Haid) gereinigt haben nicht, sondern erst das folgende Gebet.

   Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Wenn die Frau ihre Reinheit erlangt und ihr soviel Zeit für das Verrichten auch nur einer Raka`a (Gebetseinheit) oder mehr bleibt, soll sie diese verrichten. Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Wer es noch schafft eine Raka`a vom Morgengebet vor dem Aufgang der Sonne zu verrichten, der hat das Morgengebet zur rechten Zeit verrichtet und wer es noch schafft eine Raka`a vom Nachmittagsgebet vor dem Untergang der Sonne zu verrichten, der hat das Nachmittagsgebet zur rechten Zeit verrichtet.”                                                                     (Al-Bukhari und Muslim, Hadith Nr.579)

   Wenn sie also in der Zeit vor Sonnenuntergang oder in der Zeit vor Sonnenaufgang rituell rein ist und ihr Zeit zum Verrichten von auch nur einer Raka`a verbleibt, so soll sie das Nachmittags- bzw. das Morgengebet verrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum)

   In der Rechtsterminologie versteht man unter Tayammum "Das Aufsuchen von reiner Erde, um sie unter Einhaltung bestimmter Regeln als Ersatz für Wasser bei den rituellen Waschungen zu verwenden". Tayammum ist eine rituelle Reinigung (Tahara) und ist ein Ersatz für die rituelle Gebetswaschung (Wudu’) und die rituelle Ganzwaschung, für den Fall, wenn kein Wasser vorhanden ist. Somit kann das Gebet verrichtet werden, der Qur`an berührt werden usw. Dies beweist Allahs (I) Aussage im Qur´an:

(Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.)   (Qur´an 4:43)

   Dies ist eine Eigenschaft von Muhammad (r) und seiner Umma. Der Gesandte Allahs (r) sagte:

“Ich wurde anderen Propheten mit sechs Punkten vorgezogen. Mir wurden Wörter gegeben, die knapp sind aber weite Bedeutungen ausdrücken. Mein Sieg über den Feind wurde durch Schrecken gemacht. Die Kriegsbeute ist mir erlaubt. Die Erde wurde mir rein und als Gebetsstätte gemacht. Ich bin an die Menschheit allesamt entsandt worden, und die Reihe der Propheten ist mit mir abgeschlossen.”   (Sahih Muslim , Hadith Nr.523)

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedingungen für die Erlaubnis der Durchführung der

rituellen Reinigung mit Erde (Tayammum)

v Wassermangel. Allah (I) sagt:

(Und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.)   (Qur´an 4:43)

   In einer Überlieferung von Amran bin Hasien (t) wird über einen Mann berichtet, der am Gemeinschaftsgebet nicht teilnahm:

“Als der Gesandte Allahs (r) das Gebet beendete, sagte er zu diesem Mann: ´O Soundso, was hat dich daran gehindert, das Gebet mit uns zu verrichten?´ Er erwiderte: ´O Gesandter Allahs, ich bin von der rituellen Unreinheit befallen.´ Da befahl ihm der Gesandte Allahs (r) Tayammum (die Trockene Waschung) mit Sand zu machen; und so konnte er das Gebet verrichten.”                                              (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.337)

v Wenn man Leiden hat, wie beispielsweise Verletzungen oder Krankheiten, und fürchtet, durch das Benutzen von Wasser könnte sich die Heilung verzögern oder die Krankheit ausarten. Allah (I) sagt:

(Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.)   (Qur´an 4:43)

   In einer Überlieferung von Jabir (t) wird berichtet:

“Wir waren auf Reisen, als ein Mann von uns von einem Stein getroffen wurde und eine Kopfverletzung erlitt. Er kam in den rituell unreinen Zustand (al-Dschanaba) und fragte seine Gefährten: Ist es mir erlaubt, die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) zu verrichten? Sie sagten: Nein, es ist dir nicht erlaubt, denn es steht Wasser zur Verfügung. Dann hat er sich gewaschen und ist daraufhin gestorben. Nachdem wir zum Gesandten Allahs (r) kamen und ihm über den Fall berichteten, sagte er: “Sie haben ihn getötet; so soll Allah sie töten. Sollten sie nicht nachfragen, wenn sie kein Wissen darüber haben? Denn die Heilung der Unwissenheit ist das Nachfragen. Der Tayammum hätte ihm vollkommen ausgereicht; seine Verletzung sollte mit einem Stoff verbunden werden, worauf er hätte Mash machen können und den Rest seines Körpers hätte er waschen können.”    (Sunan Abi Dawud,, Hadith Nr.336)

v Wenn man Wasservorrat für den Eigenbedarf (kochen oder trinken) hat und durch das Verwenden des Wassers zur Reinigung, sich selbst oder anderen schadet. In diesem Fall soll man Tayammum vornehmen und das Wasser zum Kochen und Trinken aufbewahren. In dem Hadith von Ali bin Abi Taleb (t) wird berichtet:

“Der Prophet (r) wurde über den Mann befragt, der auf Reisen ist und in den unreinen Zustand (Dschunub) kommt. Wenn er zu wenig Wasser bei sich hat und befürchtet, dass er Durst bekommt! Er (r) sagte: “Er soll  den Tayammum (die Trockene Waschung) mit Sand vornehmen und sich nicht waschen.”   (Sunan Al-Dar Qutni, Hadith Nr.4)

v Wenn das Erreichen von Wasser mit der Angst um sein Leben oder mit seinem Vorsprung  vor dem Feind zusammenhängt oder zwischen ihm und dem Wasser eine Strecke liegt, die von Raubtieren besucht ist.

v Wenn das Wetter sehr kalt ist und das Wasser auch und man es nicht aufwärmen kann, und wenn das Verwenden des kalten Wassers der Gesundheit schaden kann. In einer Überlieferung von Amro bin Alaas (t) heißt es:

“In einer sehr kalten Nacht während der Schlacht von Dhat Al-Salasel kam ich in den unreinen Zustand durch Samenerguss (Dschunub). Weil ich befürchtete zu sterben, wenn ich mich wasche, habe ich den Tayammum (die Trockene Waschung) mit Sand vorgenommen und leitete als Imam das Fajrgebet (Frühgebet). Dies wurde dem Gesandten Allahs (r) berichtet und er sagte: ´O Amro hast du mit deinen Gefährten im unreinen Zustand (Dschunub) gebetet?´ Ich nannte ihm den Grund, warum ich die Waschung nicht vollzogen habe und sagte: Ich habe gehört, wie Allah (I) sagt: (Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.)   (Qur´an 4:29)

 Dann lachte der Gesandte Allahs (r) und sagte nichts.”                               (Al-Mustadrak ala Al-Sahihain, Hadith Nr.629)

   Und das ist ein Beweis für die Erlaubnis, dies zu tun.    

- Pflicht-Teile der rituellen Reinigung mit Erde (at-Tayammum):

 

   Es ist erlaubt, den (Tayammum) mit dem Staub, der auf der Oberfläche der Erde ist, durchzuführen.

   Man beginnt mit der Absicht um die Unreinheit zu beseitigen, dann spricht man die Tasmiya "das Aussprechen von „Im Namen Allahs.“ Man schlägt mit den Innenseiten der Hände ein- oder zweimal leicht auf „die reine Erde“ und säubert die Hände anschließend vom Staub. Man streicht dann mit der linken Hand über die rechte Hand. Dann streicht man mit beiden Händen über das Gesicht. Folgender Hadith berichtet über einen Mann, der zu Omar ibn Al-Khattab (t) kam und sagte:

“Ich bin unrein (Dschunub) geworden und habe kein Wasser gefunden." Er sagte: "Dann bete nicht!"  Ammar sagte: "O Amir Al-Mumineen, erinnerst du dich nicht als du und ich in einem Heer waren und beide unrein (Dschunub) geworden waren, kein Wasser fanden, du nicht gebetet hast, ich aber mich im Staub wälzte und anschließend das Gebet verrichtete? Der Gesandte Allahs (r) hatte gesagt: “Es wäre für dich genug gewesen, wenn du so gemacht hättest: Und er schlug einmal mit seinen beiden Händen auf den Boden. Dann strich er mit der Linken auf die Rechte, dann auf die Oberfläche seiner Hände, dann auf sein Gesicht.”                                                                                     (Sahih Muslim , Hadith Nr.368)

 

Annullierung des Tayammum

  • Durch alles, was auch Wudu` ungültig macht.
  • Wenn Wasser wieder zur Verfügung steht.
  • Wenn der Grund behoben ist, aus welchem man das Wasser nicht benutzen durfte.

- Bemerkungen:

  • Wer Tayammum vollzog, dann betete und danach Wasser vorfand, oder der Grund behoben war, aus welchem er das Wasser mied, muss das Gebet nicht wiederholen, auch wenn die Zeit für ein Gebet ausreicht.

In einer Überlieferung von Sa’id Al-Khudari (t) wird berichtet:

“Zwei Männer waren auf Reisen. Als sie beten wollten, stellten sie fest, dass sie kein Wasser bei sich hatten. Sie vollzogen die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) und beteten. Sie fanden aber innerhalb der gleichen Gebetszeit Wasser. Der eine vollzog die rituelle Gebetswaschung und wiederholte das Gebet, wobei der andere es nicht tat. Die beiden kamen zum Gesandten Allahs (r) und erzählten ihm dies. Daraufhin sagte er zu demjenigen, der nicht wiederholte: "Du hast die Sunnah befolgt und dein Gebet ist gültig." Und zu dem, der die Gebetswaschung vollzog: "Du bekommst deinen Lohn doppelt.”    (Al-Mustadrak ala Al-Sahihhain, Hadith Nr.632)

  • Wer während des Gebets Wasser vorfindet oder wenn der Grund, aus welchem er das Wasser nicht benutzen konnte, aufgehoben ist, dessen rituelle Gebetswaschung wird ungültig und er muss in diesem Fall alles wiederholen. Abi Dharr (t) sagte, dass er im unreinen Zustand (Dschunub) zum Gesandten Allahs (r) kam, der Gesandte (r) Wasser holen ließ und er sich damit wusch. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (r) zu ihm:

“Der gute Duft des Muslims ist die rituelle Gebetswaschung (Wudu’). Auch wenn er zehn Jahre lang kein Wasser findet, wenn er es dann aber findet, soll er es berühren, denn dies ist gut für ihn.”                                                                            (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.21408)

  • Für diejenigen, die die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) vornahmen wegen ritueller Unreinheit (Dschanaba), Menstruation (al-Haid), Wochenfluss (an-Nifas) oder irgendeinem Grund, der Tayammum erlaubte und betete, muss seine Gebete nicht wiederholen. Wenn jedoch das Wasser wieder zur Verfügung steht oder der Grund für die Meidung des Wassers aufgehoben ist, muss die rituelle Ganzwaschung vollzogen werden. In einer Überlieferung von Amran bin Hasien (t) wird über einen Mann berichtet, der am Gemeinschaftsgebet nicht teilnahm:

“Als der Gesandte Allahs (r) das Gebet beendete, sagte er zu diesem Mann: ´O Soundso, was hat dich daran gehindert, das Gebet mit uns zu verrichten?´ Er erwiderte: ´O Gesandter Allahs, ich bin von der rituellen Unreinheit befallen.´ Da befahl ihm der Gesandte Allahs (r), den Tayammum (die Trockene Waschung) mit Sand vorzunehmen; und so konnte er das Gebet verrichten.”                                                   (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.337)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Islamische Rechtssprüche (Fatawy) in Bezug auf die rituelle Reinigung mit Erde

(at-Tayammum)

 

Frage 1):   Ist das Gebet dessen richtig,  der im Krankenhaus liegt und die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) nicht vornehmen kann, aber den Tayammum auf dem Teppich vorgenommen hat?

Antwort 1):   Der Kranke muss die rituelle Gebetswaschung für das Gebet verrichten, wenn er kann. Wenn er aber nicht kann, soll er Tayammum mit dem Staub machen, wenn er es findet. Wenn er aber Staub nicht findet, dann macht er Tayammum auf dem Boden (Fliesen), wenn darauf Staub ist, oder auf seiner Bettdecke, welche Staub enthält. Wenn er aber keinen Staub findet, dann soll er mit dem Tayammum machen, was dem Boden (Erde) am ähnlichsten ist.

Frage 2):   Jemand, der an seiner Hand eine Verletzung hat, an die kein Wasser kam, verrichtete die rituelle Gebetswaschung, indem er Tayammum vollzog. Jedoch hat er dies eines Tages vergessen und hat die rituelle Gebetswaschung mit Wasser vollzogen. Während des Gebetes fiel es ihm ein und er machte Tayammum, ohne sein Gebet zu unterbrechen. Ist dieses Gebet gültig oder nicht? 

Antwort 2):   Wenn es sich um eine Verletzung an einer Stelle die den Wudu’ betrifft handelt, an die kein Wasser gelangen darf, oder nicht mit Wasser überstrichen werden darf, muss man den Tayammum in Anspruch nehmen. Wenn diese Person die normale Gebetswaschung vollzogen hat, indem er die verletzte Stelle ausgelassen hat, und ihm während dem Gebet dies einfällt, muss er es abbrechen, den Tayammum vollziehen und das Gebet von vorne beginnen, weil der Teil des Gebetes, vor dem Tayammum nicht richtig ist. Schon das Beginnen mit dem Gebet war falsch, weil die Taharah eine Bedingung von den Bedingungen des Gebetes ist. Dazu kommt, dass wenn ein während dem Wudu` zu waschender Teil (oder ein Teil dieses Gliedes) ausgelassen wird, dieser Wudu` nicht richtig ist. Gemäß der Aussage des Propheten, der am Fuß eines betenden Mannes eine trockene Stelle, so groß wie ein Dirham, sah und ihn aufforderte, die Gebetswaschung zu wiederholen. Wenn diese Person also die rituelle Gebetswaschung, verbunden mit Mash nicht durchführen kann, muss er die Alternative ergreifen und die ist der Tayammum.  Allah (I) sagt:

(Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.)                                                                                                              (Qur´an 4:43)

   Und wie in der Geschichte von dem Mann, der eine Kopfverletzung erlitt. In einer Überlieferung von Ibn Abbas von Ibn Maja heißt es:

“Der Gesandte Allahs (r) sagte: “Der Tayammum hätte ihm vollkommen ausgereicht; seine Verletzung sollte mit einem Stoff verbunden werden, worauf er hätte Mash machen können und den Rest seines Körpers hätte er waschen können.”   (Sunan Abi Dawud,, Hadith Nr.336)

   Und in einer Überlieferung von Abi Dawud von Jabir sagte der Gesandte Allahs (r):

“Der Tayammum hätte ihm vollkommen ausgereicht.”

   Wenn die fragende Person das Gebet nicht wiederholt hat, so soll er dies tun.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie wird die rituelle Reinheit bei Kranken durchgeführt?

  1. 1.      Der Kranke muss sich mit Wasser reinigen. Zuerst soll er sich vom Kleinen-Hadath reinigen und die rituelle Gebetswaschung (Wudu’) verrichten, dann soll er sich vom großen-Hadath reinigen und die rituelle Ganzwaschung verrichten.
  2. 2.      Wenn man durch die Reinigung mit Wasser befürchtet, dass sich die Krankheit vermehrt oder der Heilungsprozess gehemmt wird, dann soll man die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) durchführen.
  3. 3.      Wenn der Kranke sich selber nicht reinigen kann, dann soll jemand anders ihm bei der rituellen Gebetswaschung (Wudu’) oder rituellen Reinigung mit Erde (at-Tayammum) behilflich sein oder sie für ihn durchführen.
  4. 4.      Verletzte Stellen, die beim Wudu` zu waschen sind, sollen, so weit es geht, mit Wasser gewaschen werden. Falls die Waschung mit Wasser schädlich ist, soll der Mash an dieser Stelle durchgeführt werden; und wenn auch dies schädlich ist, soll die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) durchgeführt werden.
  5. 5.      Wenn es sich um einen Knochenbruch handelt, der im Gips, Schiene oder Ähnlichem liegt, soll man den ganzen verbundenen Bereich mit Wasser bestreichen (Mash); es muss Tayammum nicht durchgeführt werden, weil das Bestreichen die Waschung ersetzt.
  6. 6.      Man kann die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) auch an der Wand durchführen, oder irgendetwas anderem, das rein ist und auf dessen Oberfläche Staub ist.
  7. 7.      Wenn die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) auf die bisher genannten Arten nicht durchgeführt werden kann, spricht nichts dagegen, dass ein Gefäß mit Erde gefüllt wird und die Reinigung damit vollzogen wird.
  8. 8.      Wenn man die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) für das Gebet vorgenommen hat, und bis zum nächsten Gebet in dieser Reinheit verweilt kann man das nächste Gebet mit dem ersten Tayammum verrichten und muss es nicht wiederholen.
  9. 9.      Der Körper des Kranken muss von den Unreinheiten gereinigt werden. Wenn er dies nicht kann, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese Gebete sind gültig und müssen nicht wiederholt werden.

10.  Der Kranke muss in reinen und nicht-reinen (Taahirah) Kleidungen das Gebet verrichten. Wenn die Kleidungen unrein werden, müssen sie mit reiner Kleidung gewechselt werden. Und wenn dies nicht möglich ist, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese Gebete sind richtig und müssen nicht wiederholt werden.

11.  Der Kranke muss auf einer reinen Stelle beten. Wenn die Stelle unrein wird, muss man sie reinigen, austauschen mit etwas anderem (wie Gebetsteppich) oder mit etwas sauberem abdecken. Und wenn dies nicht möglich ist, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese Gebete sind richtig und müssen nicht wiederholt werden.

12.  Der Kranke darf sein Gebet nicht auf eine andere Zeit verschieben, weil er sich selbst nicht reinigen kann. Er muss versuchen, sich so gut es geht zu reinigen und die Gebete in der vorgeschriebenen Zeitspanne verrichten.

13.  Der Kranke, der an unwillkürlichem Harnlassen (Inkontinenz) leidet, muss, solange er nicht geheilt ist, bei jedem Gebet die Gebetswaschung vollziehen. Er soll sich für das Gebet reine Kleidung anziehen.  Allah (I) sagt:

(Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.)   (Qur´an 22:78)

   Allah (I) sagt:

(Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.)   (Qur´an 2:185)

 

   Und der Gesandte (r) sagte:

“Von dem, was ich euch aufgetragen habe, führt aus (so viel) ihr vermögt.”   (Al-Bukhari und Muslim)

   Und er soll aufpassen, dass der Urin sich nicht auf seiner Kleidung, seinem Körper oder die Gebetsstelle verbreitet.

 

 

 

“Friede sei auf dem Gesandten der Barmherzigkeit für die Welten, unserem Propheten und Gesandten Muhammad und dessen Familie und Gefährten und denen, die bis zum Jüngsten Tag seiner Rechtleitung folgen.

 

«وصلى الله وسلم على المبعوث رحمةً للعالمين رسولنا محمد وعلى آله وصحبه وسلم ومن اتبع هُداه وسار على نهجه إلى يوم الدين»

 

Möge Allah diese Anstrengung annehmen.

Jeder Erfolg ist von Allah Und jeder Fehler ist von mir

 und dem Satan.

 

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